Amazon versteckt Zombie-Klausel in AGB

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Mit Lumberyard sollen vorrangig Spiele entstehen. Aber wenn die Apokalypse droht und Zombies übernehmen, gelten die Bestimmungen nicht mehr.

Der Spielemarkt ist im Wandel. Das bestätigte Amazon indirekt damit, dass die Lumberyard-Engine kostenlos zur Verfügung steht. Lediglich eine kostenpflichte Zwangsanbindung zu den Amazon-Web-Services besteht. Um den Dienst zur Erstellung von Spielen verwenden zu können, kommt man wie gewohnt nicht an den AGB vorbei.

Aufmerksame Nutzer haben dabei aber die Zombie-Apokalypse-Klausel entdeckt. Ausgehend von einer Studie der deutschen Verbraucherzentrale haben lediglich 28 Prozent dies auch wirklich getan und sind dabei auf ein paar interessante Klauseln gestoßen.

Humor und AGB kein Widerspruch

Vorweg sei erwähnt, dass Humor die AGB nicht außer Kraft setzen. Allen voran sind aber auch ernstzunehmende Einschränkungen unter Punkt 57.10 zu finden. So muss "der Einsatz des Lumberyard-Materials mit den AWS-Bestimmungen kompatibel" sein.

So weit so klar. Auch, dass Lumberyard nicht verwendet werden darf, um Lebens- oder Sicherheitskritische Systeme zu betreiben. Darunter fallen medizinische Gerätschaften, automatisierte Transportsysteme, selbstfahrende Fahrzeuge, bemannte Raumfahrt oder - und ab hier wird es skurril - auch Nukleareinrichtungen.

Amazon kann auch lustig

Doch Amazon beweist, dass "Eastereggs" nicht nur ein Spezialgebiet von Google sind. Denn im nächsten Absatz geht es dann folgendermaßen weiter: "Wenn eine weitverbreitete virale Infektion, die über Bisse oder den Kontakt mit Körpersäften verbreitet wird, die zur Folge haben, dass menschliche Leichen reanimiert werden und diese lebendes menschliches Fleisch, Blut, Gehirn oder Nervengewebe essen, was das wahrscheinliche Ende der menschlichen Zivilisation zur Folge hat", dann sind die obigen Bestimmungen außer Kraft.

Kurzum: Wenn die Apokalypse in vollem Gange ist, darf man auf Lumberyard zugreifen.

>>> Hier geht's zu den AWS Service Terms von Amazon.

(Red.)

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