Facebook: Internet-Zensur im Bundesdienst

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Seit Montag ist das Netzwerk Facebook für die gesamte Justiz gesperrt. Die Ausnahme von der Regel? Im Gegenteil. Über strenge und liberale Ministerien.

WIEN. Der eine oder andere Mitarbeiter der Justiz soll Montagmorgen ziemlich verdutzt gewesen sein, als ihm der Zugriff auf das Online-Sozialnetzwerk Facebook verweigert wurde. Technische Probleme im Haus? Oder beim Anbieter selbst? Die Antwort lautete: weder noch. Die Sache ist weit weniger kompliziert: Das Justizministerium hat die Seite schlichtweg gesperrt. Und zwar für alle im Justizsystem, also auch für Richter und alle anderen bei den Gerichten Tätigen.

Denn die Nutzungsfrequenz von Netzwerken im Netz, speziell von Facebook, hatte zuletzt Ausmaße angenommen, die den Rahmen im wahrsten Sinne des Wortes zu sprengen drohten. Das Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) beschreibt es so: „Es wurden offenbar so viele Bilder rauf- und runtergeladen, dass die Netzwerkbelastung an ihre Grenzen stieß.“ Der unmittelbare Effekt: ein extrem verlangsamtes System.

Die Konsequenzen der Ressortleitung werden allerdings nicht nur auf Facebook beschränkt bleiben: Zumindest einem weiteren Networkingportal, nämlich MySpace, soll demnächst der Riegel vorgeschoben werden, kündigte eine Sprecherin Bandion-Ortners an.

Porno-Filter sind Standard

Doch die Zensurmaßnahmen im Palais Trautson sind nicht die Ausnahme der Regel – im Gegenteil. Denn die private Internetnutzung ist in allen Ministerien mehr oder weniger klar geregelt, wenn auch von der Strenge her ziemlich unterschiedlich. Contentfilter für Pornografie, Rechtsextremismus und andere Seiten, die dem Ansehen des Hauses nicht eben zuträglich sind, gehören gewissermaßen zur Standardausstattung. Aber sonst?

Im Kanzleramt und im Landwirtschaftsressort verhindert eine Filtersoftware den Zugriff auf, wenn man so will, dienstfremde Seiten: Facebook ist gesperrt, das Videoportal YouTube und E-Mail-Anbieter wie Hotmail sind es nicht. Das Innenressort wiederum schaltet Facebook nur für Ermittlungen frei, dann aber „auf kurzem Weg“.

Im Finanzministerium ist der uneingeschränkte Internetzugang auf jene Abteilungen beschränkt, die ihn beruflich auch brauchen, nämlich: Zoll, Steuerfahndung und die Zentralstelle. Das betrifft 500 bis 800 Mitarbeiter – von insgesamt 12.000 Finanzverwaltern. Das Verteidigungsministerium wiederum unterliegt „besonderen Sicherheitsbestimmungen“. Mehr als 80 Prozent des Datenverkehrs laufen über ein heeresinternes Intranet. All jene Seiten, die persönlichen Datenaustausch zum Inhalt haben, sind für private Zwecke gesperrt.

Neue Richtlinie im Bundesdienst

Weitaus liberaler sind die Sitten im Außen- und im Gesundheitsressort, im Bildungs- und im Wissenschaftsministerium: Seiten mit sogenannten „fragwürdigen Inhalten“ sind zwar nicht aufrufbar, sonst gibt es aber keine Einschränkungen. Im Verkehrsressort gilt ein eigener Kodex: Die Privatnutzung muss „im Rahmen bleiben“.

Um diesem Richtliniendschungel zumindest ansatzweise eine Vereinheitlichung angedeihen zu lassen, hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause – am vorvergangenen Freitag – eine Novelle zum Beamtendienstrechtsgesetz beschlossen. Sie wurde vom Datenschutzrat im Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) erarbeitet und gesteht den Beamten im Bundesdienst künftig ein eingeschränktes Pensum an privater Internetnutzung zu.

Sie darf nur Folgendes nicht: missbräuchlich erfolgen, dem Ansehen des öffentlichen Dienstes schaden, einem geordneten Dienstbetrieb entgegenstehen und Sicherheit wie Leistungsfähigkeit der IT-Infrastruktur gefährden. Die genaue Ausgestaltung bleibt jedoch Auslegungssache der Ministerien.

Andererseits schützt die Novelle auch vor etwaigen Kontrollmaßnahmen durch den Arbeitgeber: Sie sind nämlich nur mehr dann zulässig, wenn Schäden (beispielsweise Trojaner) vermieden werden sollen oder schwerwiegende Dienstrechtsverletzungen vorliegen. Und beides auch nur dann, wenn die Personalvertretung zustimmt.

AUF EINEN BLICK

Die private Internetnutzung ist in allen Ministerien mehr oder weniger klar geregelt, wenn auch von der Strenge her ziemlich unterschiedlich. Contentfilter für Pornografie, Rechtsextremismus und andere Seiten, die dem Ansehen des Hauses nicht eben zuträglich sind, gehören zur Standardausstattung.

■In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Nationalrat eine Novelle zum Beamtendienstrechtsgesetz beschlossen, die Bundesbediensteten künftig ein eingeschränktes Pensum an privater Internetnutzung im Dienst zugesteht. Sie schützt auch vor Kontrollmaßnahmen durch den Dienstgeber.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2009)

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