Netzsperren für "The Pirate Bay" und weitere Seiten aufgehoben

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Das Oberlandesgericht Wien hob eine Einstweilige Verfügung auf, die Internet-Provider zur Sperre mehrerer Seiten verpflichtet hat.

In einem aktuellen Urteil hob das Oberlandesgericht Wien jene Einstweilige Verfügung auf, die eine Reihe von Internet-Providern zur Sperre der Seiten thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to, und 1337x.to verpflichtet hatte. Somit steht den betroffenen Internet-Kunden der Zugang zu diesen Plattformen ab sofort wieder offen. Das teilte die "Internet Service Providers Austria" (ISPA) am Dienstag in einer Presseaussendung mit. Die Einstweilige Verfügung erwirkte im Juli 2015 die IFPI, Österreichs Interessenverband der Musikindustrie.

Die ISPA geht davon aus, dass der Rechtsstreit fortgeführt wird. Dennoch sei der Beschluss ein wichtiger Meilenstein, wenn es darum gehe, das "Sperren auf Zuruf" zu erschweren.

Schon kurz vor dem österreichischen Gerichtsbeschluss hatte der deutsche Bundesgerichtshof ebenfalls die Aufhebung der Sperre der Webseiten 3dl.am bzw. goldesel.to beschlossen.

Neue Welle an Sperraufforderungen

Bereits wenige Tage nach richterlichem Beschluss ist laut ISPA jedenfalls schon eine neue Welle an Sperraufforderungen für die Portale movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe, kinox.tv bei zahlreichen Providern eingetroffen.

"Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechteinhaber nun ihre Felle hinwegschwimmen sehen und daher versuchen den Druck auf die Provider neuerlich zu erhöhen und die eigene Verantwortung abzuwälzen, anstatt den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren abzuwarten", kritisiert Maximilian Schubert, ISPA-Generalsekretär.

Hintergrund

Laut einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2014, der der OGH folgte, können Internetanbieter verpflichtet werden, den Zugriff auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Von der Entscheidung zeigte sich die "Internet Service Providers Austria" (ISPA) wenig begeistert: "Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jedesmal überprüfen oder jedem Begehren blind nachkommen", kritisiert Generalsekretär Schubert.

(Red.)

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