Die Olympischen Spiele und die Verbote des Komitees

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Die Nutzung von Hashtags wie #Rio2016 und #OlympischeSpiele sind all jenen untersagt, die nicht offizielle Sponsoren sind. Generell ist das Thema "Social Media" dem Olympischen Komitee ein Dorn im Auge.

Die Geschichte wiederholt sich. Bereits 2012 in London sorgte das Olympische Komitee für Aufsehen, da es strenge Social-Media-Regeln für Teilnehmer und freiwillige Helfer hatte. Zwar konnten die Olympioniken erreichen, dass sie ihre persönlichen Eindrücke über Twitter und Facebook teilen dürfen, war das den freiwilligen Helfern strikt untersagt.

In Rio gelten ebenfalls verschärfte Bedingungen, denn es dürfen keine Gifs oder Vines (kurze Videoschnipsel) veröffentlicht werden. Egal, wer für die Erstellung verantwortlich ist.

Strenge Vorgaben

Der Kriterienkatalog umfasst viele Regeln. Unabhängig ob Teilnehmer, Volunteers oder Meiden: ""Zusätzlich ist die Verwendung von olympischem Material ausdrücklich verboten, das in grafisch animierte Formate wie animierte Gifs, GFY, WebM oder kurze Videoformate wie Vines und andere umgewandelt wird".

Auch Privatpersonen, die sich Wettbewerbe ansehen, müssen diese Regeln beachten. Übertragungen via Periscope oder Merkat sind ausdrücklich untersagt und sofern man nicht ein Sponsor der Spiele ist, sollte man sich eine Alternative zu #Rio2016 einfallen lassen, denn auch die Verwendung dieses Hashtags sowie #OlympischeSpiele ist Nicht-Sponsoren untersagt.

Die nationalen Komitees haben die Vorgaben veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass man als Unternehmen, das "keine offizielle Partnerschaft eingegangen ist, darf sich nicht weder offline noch online mit den Olympischen Spielen verbinden". Auch aus diesem Grund habe man bereits vor einigen Jahren Begriffe wie "Rio 2016" beim europäischen Markenrechtsamt eintragen lassen.

Juristisch nicht haltbar

Aus juristischer Sicht ist für Privatpersonen, die sich auf Twitter über die Olympischen Spiele unterhalten und dabei Hashtags verwenden, kein Grund zu Besorgnis gegeben. Medienanwalt Carsten Ulbricht erklärte gegenüber Spiegel Online, dass es sich dabei um keine Markenverletzung handeln könne. "Da kann der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) schreiben, was er will".

Anders ist die Sachlage bei Unternehmen, die im Zusammenhang der Spiele gezielt Werbung für ihre Produkte machen.

Aber wie auch schon London zeigte, sind Praxis und Theorie zwei verschiedene Paar Schuhe. Denn auch trotz der großen Aufregung um das Social-Media-Verbot, hielten sich nicht viele daran und es gab keine Konsequenzen, trotz Androhungen im Vorfeld.

(bagre)

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