FC ist eben nur der 1. FC Köln

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Einen Rechtsstreit über die Domain www.fc.de entschied der Kölner Traditionsverein nun in der ersten Instanz für sich.

Immerhin 5000 Euro hatte der deutsche Bundesligaverein 1. FC Köln einem Mann geboten, der sich die Domain www.fc.de gesichert hatte. Diese Summe war diesem jedoch zu wenig. Für das Zehnfache, also 50.000 Euro, sei er bereit, seine Rechte abzutreten, richtete er aus. Das Gegenangebot behagte dem 1. FC Köln nicht. Und offenbar auch nicht dem FC Bayern und dem FC Augsburg, denen der Mann aus Bayern dasselbe Offert unterbreitete. Was zu viel ist, ist zu viel, so der einhellige Tenor.

Der FC Köln gab den Kampf um die begehrte Internetadresse aber nicht auf. Beim Deutschen Network Information Center, das alle .de-Adressen verwaltet, habe der Klub einen Antrag eingebracht, berichtet die LT-online. So wollte der Verein verhindern, dass der Mann inzwischen die begehrte Domain an jemand anderen als den 1. FC Köln abtritt.

Gleichzeitig zog das Management noch andere Register: Es klagte den www.fc.de-Inhaber auch, die Internetadresse nicht mehr zu verwenden. Das Argument? Der Verein verwende seit jeher das Kürzel FC zur Benennung seines Klubs nach außen. Diese Abkürzung habe sich schon seit Langem in der Sportberichterstattung etabliert; und zwar als Name für die Kölner Kicker. Die Rechte stünden daher nur dem ehrwürdigen Verein zu. Ebenso sei er allein als Markeninhaber zu betrachten.

Der Beklagte sah das naturgemäß ganz anders: Lediglich die Fußballfans in Köln meinten mit dem Kürzel FC eindeutig ihren Stammverein. Die Abkürzung stehe bitte schön auch für eine erkleckliche Reihe von anderen Begriffen, im Sport eben für „Fußballclub“. Nicht nur in Deutschland, überall im Ausland gebe es eine Unzahl an Fußballvereinen, die ihrem Namen die beiden Buchstaben FC voranstellen. FC Liverpool, FC St. Pauli, FC Chelsea, FC Barcelona seien nur einige Beispiele dafür. Den Kölner Fußballern stünden die Namensrechte ausschließlich an 1. FC Köln zu und an sonst nichts anderem.

Die entscheidende Kammer des Kölner Landesgerichts – womöglich finden sich auch einige Fans des 1. FC Kölns unter ihnen – haben die Vorbringen des Beklagten allesamt nicht überzeugt: Für sie gibt es nur einen FC, und das ist der 1. FC Köln. In den Augen der Richter habe der Traditionsverein glasklar dargelegt, dass andere Vereine eben nicht ausschließlich mit der Abkürzung FC verbunden würden. Der Beklagte könne sich daher nicht darauf berufen, dass allgemein der Begriff „Fußballclub“ damit assoziiert werde. Der Mann habe also keine Rechte an dem Kürzel. Im Gegenteil, sollte er es künftig verwenden, muss er 250.000 Euro Strafe zahlen, so das Kölner Landesgericht.

E-Mails an: judith.hecht@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2016)

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