Wie man per Mausklick seine Seele verkauft

(c) Bloomberg (SeongJoon Cho)
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"Rechtspanorama"; an der WU. Ob durch finanziell schwache Facebookfreunde oder extrovertiertes Verhalten auf Twitter: Kaum jemand weiß, was Firmen aus Internetdaten von Usern alles herauszulesen meinen. Doch was kann man dagegen tun?

Früher diskutierte man darüber, wie weit die Überwachung durch den Staat gehen darf. Heute trägt jeder freiwillig eine Art Wanze in der Hosentasche: „Ich muss das Fazit ziehen, dass wir uns heute bereits in einer Überwachungsgesellschaft befinden“, meint Sarah Spiekermann, Vorständin des Instituts für Management Information Systems an der WU Wien. „Und das wesentlichste Vehikel ist die Überwachung durch private Firmen, die ihren Sitz zu einem großen Teil in den USA haben“, erklärte Spiekermann beim letztwöchigen „Rechtspanorama“ an der WU.

Spiekermann hat zusammen mit dem Netzwerkaktivisten Wolfie Christl die Studie „Networks of Control“ gemacht, in der beschrieben wird, wie Firmen Bürger digital durchleuchten und analysieren. Ob durch Psychotests, den Leute im Internet ausfüllen. Oder durch Freundeslisten auf Facebook (ist man mit Leuten befreundet, die ihre Rechnungen nicht bezahlen?). Aus all diesen Parametern wird ein Gesamtbild einer Person erstellt, und dieses wird an Firmen weiterverkauft. So kann man die Kreditwürdigkeit einer Person feststellen. Aber es lasse sich etwa aus der Art der Nutzung von Twitter auch herausfinden, „ob Leute extrovertiert sind“, erklärte Spiekermann. Wenn diese Twitter-Nutzer dann bei Firmen als Kunden anrufen, müsse man ihnen „das Gefühl geben, dass sie besonders wichtig sind“.

Der Gesetzgeber hechelt der technischen Entwicklung hinterher. Das geltende Datenschutzrecht gehe auf das Jahr 1995 zurück, berichtete Harald Eberhard, Professor für Öffentliches Recht an der WU Wien. „Damals war man auf dem Stand der 3,5-Zoll-Diskette. Und das Internet steckte in den Kinderschuhen“, sagte Eberhard. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll 2018 in Kraft treten.

Kommunikation vs. Privatsphäre

Der Fortschritt habe zwei Seiten, erklärte Eberhard. Einerseits möchte man moderne Kommunikationswege nicht mehr missen, andererseits gebe man ein Stück Privatsphäre auf. „Es geht um den Ausgleich von Datenschutz und sonstigen Freiheiten“, appellierte er. Man müsse sich vom Gedanken verabschieden, dass nur der Staat unsere Daten schützt. „Wir müssen das Unsrige dazu beitragen.“

Judith Leschanz, Abteilungsleiterin National Data Privacy bei der A1 Telekom Austria, verwies darauf, dass viele Geräte schon mit Funktionen auf den Markt kämen, in die man als Handynetzbetreiber gar nicht mehr eingreifen kann. Etwa, dass, wenn man einen Notruf sendet, die Standortdaten automatisch mitgeschickt werden. Als Netzbetreiber selbst werde man mit den Daten der Kunden aus gutem Grund vorsichtig umgehen, beteuerte Leschanz. Denn es sei hier wie bei einer Bank: „Wenn die Kunden einem nicht vertrauen, dann werden sie nicht bleiben.“ Natürlich könnte man, bevor man den Geschäftsbedingungen einer App zustimmt, vorher genau lesen, welche Daten man dadurch weitergibt. Dass das fast niemand macht, zeigt ein Experiment einer Website, die an einem 1. April in die Vertragsbedingungen einen Zusatz eingebaut hat. Demnach übertrug jeder Käufer seine „unsterbliche Seele für jetzt und immer“ dem Unternehmen. Weiter unten im Text konnte man diese Bedingung per Klick ausschließen. Doch niemand habe von dieser Option Gebrauch gemacht, berichtete Hans Peter Lehofer, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs und Lehrbeauftragter an der WU.

Es sei aber auch unmöglich, alle Vertragsbedingungen zu lesen, meinte Lehofer. Wenn man etwa bei Apple Bedingungen genau lesen wolle, werde die Session aus Zeitgründen beendet, bevor man fertig ist. Ganz allein lassen dürfe man den Konsumenten mit den Datenschutzproblemen aber nicht, appellierte der Richter. „Irgendwo muss man den Staat in die Ziehung nehmen.“ Das sei ähnlich wie beim Verbraucherschutz. So könnte man eine Organisation gründen, die für die Rechte der Nutzer kämpft.

Sind hohe Strafen eine Lösung?

Anwalt Axel Anderl, Leiter des IT-, IP- und Media-Desk bei Dorda Brugger Jordis, nahm den „mündigen Bürger in die Pflicht“. Anderl: „Man will alles mit allem teilen, und dann wundert man sich, wenn es in einem anderen Zusammenhang verwendet wird.“ Viele der in der Diskussion erwähnten Beispiele seien schon jetzt schlicht illegale Auswüchse. Wenn man aber in Europa Strafen bei Datenschutzverstößen nur einfach erhöhe, werde das bloß dazu führen, dass die Firmen aus Europa abwandern.

Spiekermann hingegen schlug hohe Geldbußen für Firmen vor, die das Datenschutzrecht missachten. „Wer sich nicht an europäisches Recht hält, sollte hier keine Geschäfte machen können“ , meinte die Professorin. „Das halte ich schlicht für naiv“, erwiderte Anderl. Es gebe Leute, „die für ein neues Gadget nach New York fliegen“. Man könne nicht rückwärts denken, meinte Anderl. Spiekermann wies den Vorwurf, naiv zu sein, zurück: „Ich weiß genau, was passiert.“ Die Nutzerdaten seien das Erdöl der digitalen Welt. Diese Daten müsse man verteidigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2016)

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