Anwälte drehten Pornos, um Downloader zu erpressen

(c) Michaela Seidler
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Es klingt wie ein Hollywood-Krimi. Zwei Anwälte drehen Pornos, um die Urheberrechtsverletzer zu erpressen. Als das nicht reichte, beschuldigten sie diese einfach erfundener Hackerangriffe und zerrten sie vor Gericht.

Zwei US-Anwälte sollen jahrelang Pornos gedreht haben, diese dann über Torrents verbreitet haben, um dann gegen jene gerichtlich vorzugehen, die sie heruntergeladen haben. Einer der Anwälte, John Steele hat nun die Tat gestanden haben. Ihm winkt eine Strafmilderung.

Das Abmahngeschäft ist lukrativ und kann Kanzleien, die sich damit beschäftigen viel Geld einbringen, ohne dabei großen Aufwand zu betreiben. In den USA wird seit geraumer Zeit gegen diese Art von Geschäftemacherei vorgegangen. Der US-Staatsanwaltschaft ist jetzt ein besonderer Coup gelungen. John Steele, ein Anwalt aus dem US-Bundesstaat Illinois hat gestanden, dass er gemeinsam mit seinem Partner Pornos gedreht habe, um diese dann über Torrents zu verbreiten. Im weiteren Schritt wurden dann die Downloader dieser Inhalte mit der Androhung immens hoher Copyright-Strafen erpresst. Außerdem wurden Personen Hacks vorgeworfen, von Computern, die nicht existierten, nur um Geld zu erpressen.

Lizenzinhaber, Abmahn-Anwälte in einem

Durch seine Aussage belastet Steele seinen Anwaltskollegen Paul Hansmeier. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Im US-Bundesbezirksgericht Minnesota soll das Verfahren verhandelt werden. Steele winkt Strafmilderung und der Wegfall von 16 weiteren Anklagepunkten, wenn er gegen seinen Partner aussagt.

Rückblick: Dabei begann alles relativ unauffällig. Die beiden Anwälte arbeiteten gemeinsam für die Pornoindustrie. Sie hatten die Aufgabe Urherberrechtsverletzer ausfindig zu machen und sammelten dabei deren IP-Adressen. Sie erwirkten Gerichtsbeschlüsse, um von den Providern Namen und Anschriften zu den gesammelten IP-Adressen zu erhalten.

Horrende Summen wurden den ausgeforschten Personen im Falle einer Gerichtsverhandlung angedroht. Beträge in Höhe von 150.000 Dollar. Da schien die Vergleichssumme in Höhe von 3.000 Dollar für viele Beklagte eine Alternative. Tausende Betroffene gingen auf das Angebot ein.

Offensichtlich davon inspiriert, haben die Anwälte dann beschlossen selbst in das Geschäft mit eigenen Pornos einzusteigen. In weiterer Folge haben sie vom alten Arbeitgeber dann noch die Lizenzen an zwei weiteren Filmen. Verkauft wurden die Filme nie, stattdessen wurden sie nur über illegale Download-Plattformen angeboten.

Ausweichen auf neue Geschäftsfelder

Die Anwälte wurden mit der Zeit immer gieriger und forderten per Gericht immer mehr Offenlegungen ein. Die Gerichte schränkten die Forderungen indes ein, weswegen ein neues Geschäftsfeld erschlossen wurde: Erfundene Hacks. Sie beschuldigten willkürlich Personen, die Computersysteme von Briefkastenfirmen gehackt zu haben. Unabhängig dessen, dass gar keine Computer existierten, beschuldigten sie jene Personen, von denen sie bereits Namen und Anschrift aus den Filesharing-Fällen hatten.

Um dann an das Geld aus diesen Prozessen und Erpressungen zu gelangen, das offiziell bei der Kanzlei lag, wurde eine Firma gegründet, die für Beratungen Honorare erhielt.

Paul Hansmeier droht eine Strafe von bis zu zehn Jahren. John Steele kann mit einer geringeren Haftzeit rechnen, für seine Aussage vor Gericht.

>>> Klagschrift

(bagre)

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