Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (von Telefon- und Internetverbindungen) verlangen die Rechtsanwälte, es bei der "minimalsten Variante" zu belassen. Konkret heiße das eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht, erklärten die Rechtsanwälte am Samstag zum Abschluss des Anwaltstages.
Zudem dürfte die Speicherung ausschließlich Daten betreffen, die sich auf den konkreten Tatverdacht bezögen - das alles selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss.
Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes
Ferner verlangen die Rechtsanwälte eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. "Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch", meinte der Präsident des Rechtsanwaltkammer-Tages Gerhard Benn-Ibler.
Für die Novellierung haben die Anwälte einige Grundprinzipien festgelegt. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung, Datenspeicherung etc. zu einer Verbesserung der Sicherheit führten. Zudem dürfe es in Gesetzen keine interpretierbaren Formulierungen geben. Stattdessen müssten konkrete Voraussetzungen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen präzise festgeschrieben werden.
Schließlich wird noch verlangt, dass überwachte Personen nachträglich verständigt werden, um ihre Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei Handyortung und Videoüberwachung müsse behoben werden.
■Die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung wird in Österreich demnächst umgesetzt. Künftig wird sechs Monate lang gespeichert, wer wann von wo aus und mit wem wie lange telefoniert oder via SMS und E-Mail kommuniziert hat.

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