Eva Glawischnig setzt sich vor dem Oberlandesgericht Wien gegen den US–Konzern durch.
Wien. Wenn auf Facebook Hasspostings erscheinen, hat die US-Firma nicht bloß die Pflicht, diese für Österreich zu sperren – das Posting muss gelöscht werden. Zudem ist es zulässig, als Betroffener in Österreich zu klagen, sodass man sich die Mühe ersparen kann, Facebook in den USA oder im Staat seiner europäischen Niederlassung, Irland, zu belangen. Das zeigt ein Urteil, das die grüne Obfrau, Eva Glawischnig, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien erreichte.
Konkret konnte Glawischnigs Medienanwältin Maria Windhager eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erreichen. Das nunmehr in zweiter Instanz gefällte Urteil zur Löschung eines Postings könnte von Facebook noch vor dem Obersten Gerichtshof bekämpft werden, wobei Windhager die Chancen für Facebook in diesem Punkt für nicht aussichtsreich hält.
Als rechtlich unklar gilt weiterhin die Frage, ob Facebook von sich aus auch ähnliche Hasspostings wie das beanstandete suchen und löschen muss. In diesem Punkt ließ das OLG Wien den Weg zum Höchstgericht ausdrücklich zu.
Als „korrupt“ diskreditiert
Konkret geht es um ein Posting, in dem Glawischnig im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik als „korrupter Trampel“ und „miese Volksverräterin“ bezeichnet wurde. Ihre Fraktion wurde als „grüne Faschistenpartei“ beschimpft.
Sollte Facebook die einstweilige Verfügung nach Rechtskraft ignorieren, wollen die Grünen das heimische Urteil in Irland exekutieren lassen. So könnten Facebook Geldstrafen oder gar die Abschaltung der Server drohen. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2017)