Deutsche Telekom vernichtet 19 Terabyte an Vorratsdaten

Deutsche Telekom loescht Terabyte
Deutsche Telekom loescht Terabyte(c) AP (Thomas Kienzle)
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Als Folge des Urteils, das die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte, löschen Provider ihre Datenbestände. Zwei EU-Kommissarinnen wollen die europaweite Speicherungs-Richtlinie genau überprüfen.

Nach dem Urteil des deuschen Bundesverfassungsgerichts zum Vorratsdatengesetz beginnen Provider mit der Löschung der angesammelten Daten. Die Richter hatten das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und die sofortige Löschung aller gesammelten Daten angeordnet. Wie ein Sprecher der deutschen Telekom gegenüber Golem bestätigte, ist der Löschprozess derzeit in vollem Gange. 19 Terabyte an Daten müsse das Unternehmen vernichten. Auch Vodafone hat mit der Löschung begonnen. Sicherungskopien werden nicht aufbewahrt.

Daten von 82 Millionen Einwohnern gespeichert

Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass die Speicherung von Verkehrdaten der 82 Millionen Einwohner Deutschlands den Grundrechten widersprechen würden. Laut dem umstrittenen Gesetz mussten Provider die Verbindungsdaten aller Telefon- und Handygespräche sowie von E-Mails und SMS für sechs Monate speichern. Offiziell diente die Maßnahme der Terrorismusbekämpfung. In der Branche und der österreichischen Politik wurde die Entscheidung durchwegs positiv aufgenommen.

Quo vadis, Vorratsdatenspeicherung?

Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung ist momentan ungewiss. Österreich zögert noch mit der Umsetzung, will aber nur das absolute Minimum, das eine EU-Richtlinie vorschreibt, in ein Gesetz gießen, so die zuständige Ministerin Doris Bures (SPÖ). In Deutschland drängt die CDU auf eine Neufassung des Gesetzes, Koalitionspartner FDP und die Opposition sind dagegen. Datenschützer in ganz Europa wollen die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene bekämpfen. Sie hoffen auf eine richtungsweisende Empfehlung von Justizkommissarin Viviane Reding, die angekündigt hatte, die Richtlinie genau untersuchen zu wollen. Auch Innenkommissarin Cecilia Malmström will die EU-Richtlinie prüfen. Gegenüber der Welt sagte sie, dass sie sich ansehen will, ob die Richtlinie mit der Lissabon-Grundrechtscharta vereinbar ist.

(db)

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