In Österreich wurde die minimale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, in Schweden wird sie weiter hinausgezögert. Die vereinte Opposition aus Sozialdemokraten, Grünen, Linkspartei und den rechtspopulistischen Schwedendemokraten stimmte gegen den von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorschlag.
Das Gesetz kann nach erwarteten Änderungen nun frühestens in einem Jahr in Kraft treten. Schweden, das vom EuGH bereits einmal wegen Säumigkeit bei der Umsetzung der Richtlinie verurteilt wurde, drohen damit hohe Bußgelder, weil die Richtlinie nach dem Parlamentsvotum nicht als umgesetzt gilt.
Das Gesetz hätte im Sinne der EU-Richtlinie Telekomanbieter dazu verpflichtet, bestimmte Angaben über elektronischen Datenverkehr und Telefonverbindungen wie deren Teilnehmer und Dauer für mindestens sechs Monate zu speichern. Das Gesetz in der nun gescheiterten Form war in Schweden unter anderem deswegen umstritten, weil es laut seinen Kritikern in Bezug darauf, wer letzteÄndern ›ndlich Zugriff auf die Daten hat, unscharf ist.
(Ag.)





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