Gericht: UPC muss Filmdownload-Website sperren

Urteil muss FilmdownloadWebsite sperren
Urteil muss FilmdownloadWebsite sperren(c) Presse Digital (Daniel Breuss)
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In einem Musterprozess geht die erste Runde an die Filmindustrie. UPC muss das Download-Portal kino.to sperren. Der Fall wird vermutlich noch bis vor das oberste Gericht gehen.

Die Filmindustrie hat einen ersten Etappensieg gegen den österreichischen Provider UPC errungen. Der Anbieter muss aufgrund einer einstweiligen Verfügung die Domain kino.to und dazugehörige IP-Adressen sperren. Damit geht der Auftakt des Musterprozesses an den "Verein für Antipiraterie" (VAP), der die Klage im November gemeinsam mit Wega Film und Constantin Film gegen UPC stellvertretend für alle Provider in Österreich angestrengt hat. Darin soll geklärt werden, ob Internet-Provider zur Sperre von Websites, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, gezwungen werden können, oder nicht. "Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte nicht entziehen", sagt Werner Müller, Generalsekretär des VAP.

Provider "respektiert" Entscheidung

UPC erklärte in einer Aussendung, man werde die Entscheidung "genau analysieren". Das Unternehmen ist aber der grundsätzlichen Meinung, "dass es für einen Internet Service Provider wie UPC nicht richtig ist, irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden." Der Anordnung des einstweiligen Verfügung werde man aber Folge leisten. Der Provider hat rechtlich auch keine Wahl. Die Domain kino.to wird gesperrt. Die Prinzipfrage, ob Provider auf Geheiß von Rechteinhabern reagieren müssen, werde man aber "vollständig vor einem Gericht klären".

Portal stellt illegal Filme bereit

Kino.to ist ein Webportal, über das Filme in voller Länge heruntergeladen und gestreamt werden können. Auf den ersten Blick sieht es aus wie eine Pornoseite. Erst wer sich durch den Wald aus Erotikwerbungen geklickt hat, findet die gesuchten Filme. Die Qualität ist passabel, polizeiliche Verfolgung hat der Nutzer zumindest in Österreich nicht zu fürchten. Denn reiner Download wird hierzulande von den Behörden nicht verfolgt.

Das illegale Angebot ist der Industrie schon länger ein Dorn im Auge. Unter anderem wird auch der preisgekrönte Film "Das weiße Band" von Michael Haneke auf kino.to angeboten. Die Aufforderung, derartige Portale zu sperren, hatte schon im Herbst 2010 für Aufregung gesorgt. Sowohl UPC als auch der VAP haben im Vorfeld angekündigt, den Fall bis zur höchsten Instanz ausjudizieren zu lassen. Bisher wurde nur vor dem Handelsgericht Wien verhandelt.

"Gewinnen keine Beliebtheitswettbewerbe"

UPC muss aufgrund der Entscheidung sowohl den DNS-Eintrag der Domain kino.to, als auch mehrere mit dem Dienst in Verbindung gebrachte IP-Adressen blockieren. Sollte der VAP weitere solcher Adressen schriftlich belegen können, müssen auch diese ohne zusätzlichen Bescheid blockiert werden. Da bei einer einstweiligen Verfügung die beklagte Partei sofort reagieren muss, wird die Blockade selbst im Fall einer Anfechtung geschehen, erklärt VAP-Anwalt Andreas Manak. „Es ist uns bewusst, dass wir mit Sperren von Websites keine Beliebtheitswettbewerbe gewinnen“, sagt VAP-Chef Müller. Er hofft, dass der Beschluss hält und sich die Provider dann kooperativer zeigen.

VAP zahlt 50.000 Euro für Verfügung

In der Begründung für die Verfügung, die DiePresse.com vorliegt, heißt es, kino.to würde gegen §18 Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen, der dem Rechteinhaber das alleinige Vorführrecht eines Filmwerks gestattet. UPC sei als Internetprovider am ehesten dazu geeignet, diese Rechte durchzusetzen, weshalb bis zum Ende des Hauptverfahrens die einstweilige Verfügung angeordnet wurde. Sie tritt aber erst in Kraft, sobald der VAP eine Sicherheitszahlung von 50.000 Euro hinterlegt. Damit sollen eventuell durch die Blockade entstehende Schäden für UPC abgedeckt werden.

Provider: "Jubelmeldungen zu früh"

Diese Sicherheitszahlung ist für den Verband der österreichischen Internetprovider, die ISPA, ein Zeichen, dass die Entscheidung nicht lange halten wird. "Jubelmeldungen des VAP sind definitiv zu früh", kommentiert ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. Für ihn ist die Verfügung eine klare Fehlentscheidung. "Das ist, wie wenn die Asfinag verfplichtet wird, Autofahrer zu kontrollieren, ob sie schwarz kopierte DVDs im Kofferraum haben", sagt er. Die ISPA fordert schon länger ein "internettaugliches Urheberrecht". "Damit wären innovative Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen Nutzern hätte ein Ende", sagt Wildberger

Betreiber in Russland vermutet

Für die Filmwirtschaft war kino.to längst ein rotes Tuch. Sie schätzt den Schaden, der Kinobetreibern, Verleihern und Filmschaffenden durch die Seite entstehe auf viele Millionen Euro. Die Jagd nach den Hintermännern blieb erfolglos. Die Domain ist formell auf dem Pazifikarchipel Tonga registriert und wird offenbar aus Russland betrieben. Da sich die Provider im Herbst des Vorjahres geweigert hatten, die Seite freiwillig zu sperren, entschied sich der VAP zur Klage.

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