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EU-Datenschützer kritisiert Vorratsdatenspeicherung

01.06.2011 | 08:24 |   (DiePresse.com)

Die Speicherung von Internet- und Telefonie-Daten zur Strafverfolgung greift zu stark in die Grundrechte der EU-Bürger ein, findet der oberste Datenschützer der EU.

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Die Vorratsdatenspeicherung greift nach Ansicht des obersten EU-Datenschützers, Peter Hustinx, zu stark in die Grundrechte ein. Die entsprechende Richtlinie erfülle "die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht", erklärte der Europäische Datenschutzbeauftragte am Dienstag in Brüssel, nachdem er einen Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes analysiert hatte. Die EU-Richtlinie von 2006 verlangt die verdachtlose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können.

Hustinx machte hauptsächlich drei Kritikpunkte an dem Gesetz geltend: Erstens sei die Notwendigkeit der Speicherung nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zweitens hätte sie weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können. Und schließlich lasse das Gesetz "zu viel Spielraum für die Mitgliedstaaten, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann", wie es in der Erklärung hieß.

Deutschland kippte entsprechendes Gesetz

Die EU-Richtlinie war schon im Gesetzgebungsprozess in Brüssel umstritten, auch danach riss die Kritik nicht ab. In Deutschland wurde die Richtlinie durch durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" umgesetzt, das zum Jahresbeginn 2008 in Kraft trat. Das Bundesverfassungsgericht kassierte dieses Gesetz allerdings im März 2010, da es unter anderem gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße. Wegen ähnlicher Bedenken setzten andere EU-Länder das Gesetz nicht um.

Auch auf europäischer Ebene ist die Richtlinie erneut in der Diskussion. Zum einen steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg aus. Darüber hinaus kündigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vor kurzem an, dass etwa Speicherzeiten, die Art der gesicherten Daten und die Häufigkeit der Abfragen überprüft werden sollen. Sie verwies dabei darauf, dass die Regelung unter dem Eindruck der Terroranschläge in Madrid und London von 2004 und 2005 erlassen worden war. Datenschützer Hustinx ermahnte die Kommission am Dienstag, neben Änderungen auch eine Aufhebung des Gesetzes zu erwägen. An seine Stelle könnte dann möglicherweise eine "gezieltere EU-Maßnahme" treten, erklärte er.

(Ag. )

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5 Kommentare
Gast: maija
03.06.2011 08:01
0 0

und wer kritisiert die ökobilanz der vorratsdatenspeicherung?


Korrekt

Die Europaeische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle gehoeren in allen EU-Richtlinien und - Gesetzen umgesetzt.
Auch das ELGA-Projekt ist damit unvereinbar.

Gast: bloße vorratsdate
02.06.2011 00:24
0 0

reichlich spät kommt er drauf.

mir war das sofort klar.

und was bewirkt seine erkenntnis?
nichts, vermute ich.

er ist ja auch nur so ein alibibeamter, der sich halt mit irgendwas beschäftigt, aber niemand weiß so recht, wofür. aber dafür ist wenigstens sein gehalt zufriedenstellend (für ihn) und das ist für amtspersonal aller art doch die hauptsach.

Gast: observed_guest
01.06.2011 12:10
0 0

tsching tsching, und schon wieder ein Eintrag des Gastes in sein persönliches Karteikärtchen der VDS ...

Speicherung für "höchstens" bedeutet im Klartext: Es wird zwei Jahre gespeichert.

Das Problem bei solchen Themen ist, dass die Masse der Bevölkerung den technischen Hintergund und damit das wahre Dilema nicht versteht. (Denn wie könnte man denn dies auch vielleicht noch verlangen?
Der Gesetzgeber könnte dies doch ernsthaft und wahrhaftig als ein Grundrecht der Menschheit einräumen - Ein Grundrecht der Masse auf Unwissenheit der expliziten Folgen von Gesetzgebung ihren privatesten Alltag betreffend)

Deshalb müsste es eine [unabhängige] "Expertenrunde" aus vielen Bereichen geben - Techniker, Juristen, Philosophen, Soziologen, Bürgervertretern usw.
Gibts das?

Deshalb müsst es eine mediale Aufklärung für die Bevölkerung geben.
Anstatt Beschäftigungstherapie Marke dancingstars könnte man sich pro Sendungseinheit auf einen der vielschichtigen Bereiche der Anwendung von staatlicher Überwachungstechnik (zur Sicherung der Sicherheit) im Jahre 2011 einlassen.
Dieses Konzept ist dann in Staffeln zu jeweils mehreren Einheiten aufgebaut.

Es wäre abschliessend für Jedermann schon mal interessant, einen Tagesablauf im Alltag vom Aufstehen bis zum Zubettegehen dahingehend zu beurteilen, wie oft eine Verarbeitung der jeweiligen Aktivität schon heute durch unseren Verwaltungsapparat zur Sicherung der Sicherheit und völlig verfassungskonform vonstatten geht.

Betrachtet man die Entwicklung der bürgerlichen Überwachung in den heutigen Feinheiten, hätte Orwell doch auch gedacht, die besten Geschichten schreibt wirklich das Leben!

tsching, tsching, jeder click ein tsching,
im Hintergrund läuft die Kopiemaschine..

dreuide
01.06.2011 10:33
0 0

Schärdinger


Primitiver gehts wohl nicht!