Facebook-Gesichtserkennung: Datenschützer greift an

Facebook-Chef Mark Zuckerberg vor einem getaggten Foto.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg vor einem getaggten Foto.(c) dapd (Paul Sakuma)
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Der Hamburger Datenschützer bereitet rechtliche Schritte vor, da Facebook sich nicht gesetzeskonform verhalte. Facebook nennt das "absolut unnötig". Knackpunkt sind Markierungsvorschläge.

Im Streit über die Foto-Gesichtserkennung des sozialen Internet-Netzwerks Facebook bereitet der Hamburger Datenschützer rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vor. Trotz mehrmonatiger Gespräche sei Facebook der Aufforderung, die automatische Erfassung biometrischer Daten datenschutzrechtskonform zu gestalten, nicht nachgekommen, erklärte Johannes Caspar am Donnerstag in der Hansestadt.

Seine Behörde werde nun die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen, um die Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Nutzer durchzusetzen. In Betracht kämen die Verhängung von Bußgeldern sowie der Erlass einer Ordnungsverfügung.

Facebook: "Absolut unnötig"

Facebook entgegnete in einer Stellungnahme, die Ankündigung rechtlicher Schritte durch Caspar halte man "für absolut unnötig". Die Markierungsvorschläge ("Tags") von Facebook seien mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform.

Facebook habe seine Nutzer "umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt", so eine Firmensprecherin. "Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten." Im Dialog mit den Datenschützern habe das Unternehmen "sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat", heißt es in der Stellungnahme.

Datenschützer: Nutzer nicht informiert

Caspar drängt Facebook schon seit längerem zu Nachbesserungen bei dessen Gesichtserkennungsfunktion, die Nutzer auf Fotos anhand biometrischer Merkmale wiedererkennen kann, indem sie diese in einer Datenbank abspeichert. Hamburgs Datenschützer kritisiert, dass die Funktion in Europa eingeführt worden sei, ohne die Nutzer ausreichend zu informieren oder datenschutzrechtlich vorgeschriebene Einwilligungen dafür einzuholen. Er hatte dem weltweit tätigen US-Unternehmen, dessen für Europa zuständige Zentrale in Irland sitzt, daher eine Frist bis 7. November gesetzt, um Vorschläge für Nachbesserungen zu machen.

Tatsächlich stellte Facebook in einem Schreiben zu dem Termin Änderungen in Aussicht, die Caspar nach eigenen Angaben nach der nun abgeschlossenen Analyse aber als unzureichend ablehnt. Der Konzern habe ein digitales Ankreuzkästchen vorgeschlagen, bei dem neue Nutzer durch Anklicken allen Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien des Netzwerkes zustimmen sollen, erklärte er. Das reiche zur Legitimation der Erfassung biometrischer Daten nach deutschem und EU-Recht nicht aus. Völlig unklar bleibe zudem, wie mit den mehr als 20 Millionen Nutzern in Deutschland verfahren werden solle, die bereits bei Facebook angemeldet seien.

Caspar nannte das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen mit dem Netzwerk "enttäuschend". Die Verstöße gegen geltendes Recht müssten eingestellt werden.

(Ag.)

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