Die Presse: Die irischen Behörden ermitteln gegen Facebook, Anlass dafür ist eine Klage des österreichischen Studenten Max Schrems. Ist er für Sie ein Held?
Viviane Reding: Diese Feststellung überlasse ich der Geschichte. Aber er hat auf jeden Fall ein wichtiges Thema aufgegriffen. Wir haben in Europa ein Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1995, das sagt sehr klar, dass jeder Bürger das Recht auf seine eigenen Daten hat. Und dass man ihn um seine Zustimmung fragen muss, wenn man diese Daten gebrauchen will. Aber dieses Gesetz kommt aus Prä-Internet-Zeiten und ist daher schwierig anzuwenden. Deshalb wird es im Jänner eine Reform geben. Außerdem brauchen wir eine einheitliche Umsetzung durch die nationalen Datenschutzbehörden und nicht 27 verschiedene Interpretationen, die sich teilweise widersprechen.
Was wird der Kern dieser Reform sein?
Dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Egal, woher sie kommen.
Ich nehme an, Sie sprechen vor allem von großen US-Unternehmen wie Apple oder Google. Die werden sich das wohl nicht einfach so gefallen lassen.
Wir machen in Europa europäisches Recht, und das ist anzuwenden. Wenn man den Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Bürgern gebrauchen will, muss man sich an die Regeln halten, die dort gelten.
Facebook hat auf Drängen der US-Behörden angekündigt, künftig seine Nutzer um ihre Einwilligung zu bitten, wenn Einstellungen in der Privatsphäre geändert werden. Das ist es doch eigentlich, was Sie wollen, oder?
Das ist eine einzelne Maßnahme, und wir werden sehen, wie sie umgesetzt wird. Für uns steht die Frage im Zentrum, ob der einzelne Bürger die Kontrolle über seine Daten hat oder nicht. Wenn er seine Daten zur Verfügung stellen will, dann soll er das tun dürfen. Aber er muss seine Zustimmung dazu geben. Das Unternehmen muss den Konsumenten um Erlaubnis fragen. Darum wird es in meiner Richtlinie gehen.
Sie fordern das Recht auf Vergessen im Internet. Wie soll das aussehen?
Wenn der Nutzer möchte, dass andere zum Beispiel seine Fotos sehen oder was seine Vorlieben sind, dann ist das in Ordnung. Aber wenn er dann entscheidet, dass er diese Daten wieder vom Netz nehmen möchte, dann muss er sie auch zurückziehen können. Über die Verfügbarkeit meiner persönlichen Daten bestimme ich. 70 Prozent der Österreicher sagen, dass sie sich eine solche Kontrolle wünschen, und noch mehr sind sehr nervös, weil sie spüren, dass sie diese Kontrolle heute nicht haben.
Wenn ich an mein persönliches Internet-Nutzungsverhalten denke, dann stelle ich mir das schwierig vor. Beim Surfen hinterlässt man doch ständig irgendwo Daten, ich wüsste gar nicht mehr, wo ich überall Spuren hinterlassen habe. Muss man da nicht auch an die Eigenverantwortung appellieren?
Die Bürger sind ja mündig, und wenn sie entscheiden, dass sie ihre Daten gerne quer durch den Garten säen wollen, dann sollen sie das tun. Wenn sie aber entscheiden, dass sie ihre Daten schützen wollen, sollen sie diese Möglichkeit auch haben. Die Freiheit des Bürgers, über seine Daten zu verfügen, ist das zentrale Anliegen einer solchen Regelung.
Unternehmen lagern Daten zunehmend in Clouds aus. Damit ist für Kunden schwer festzustellen, wo ihre Daten aufbewahrt werden. Wie kann das Gesetz da den Verbraucher schützen?
Es ist klar, dass eine virtuelle Wolke kein rechtsfreier Raum sein darf. Egal, welche Technik benutzt wird, um diese Daten zu speichern, es muss immer der Schutz der Daten gewährleistet werden. Falls es zu einem Angriff auf die Daten kommt, muss der Nutzer sofort informiert werden. Im Telekombereich ist das eine Selbstverständlichkeit, das habe ich eingeführt. In der Welt des Internets wird das leider nicht so gehandhabt. Im Fall der Sony Playstation hat es etwa Wochen gedauert, bis die Kunden informiert wurden. Aber in Zukunft wird das Pflicht sein.
Die aktuelle Datenschutzrichtlinie sieht de facto keine Sanktionen vor. Wird sich das mit der Novelle ändern?
Wir sind heute in einer anderen Situation. Die Richtlinie ist vor dem Vertrag von Lissabon geschaffen worden, da war die „dritte Säule“, also Polizei und Justiz, rein nationale Angelegenheit. Heute sind auch diese Bereiche dem EU-Vertrag unterworfen, selbstverständlich bei gleicher Möglichkeit für Polizei- und Justizbehörden, ihre Funktionen auszuüben. Es gilt, den Ausgleich zu finden zwischen Sicherheit und dem Recht des Einzelnen. Das abzuwägen wird auch Inhalt der neuen Gesetzgebung sein.
Viviane Reding (geb. 1951) ist seit Februar des Vorjahres EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte und Vizepräsidentin der EU-Behörde. Zuvor war die gebürtige Luxemburgerin Kommissarin für Bildung, Kultur und Jugend (1999 bis 2004) und für Informationsgesellschaft und Medien (2004 bis 2010). Nach ihrem Studium der Humanwissenschaften an der Sorbonne in Paris arbeitete sie über zehn Jahre als Journalistin beim „Luxemburger Wort“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2011)
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