Kino.to: Bisher höchste Haftstrafe ausgesprochen

Kinoto Bisher hoechste Haftstrafe
Kinoto Bisher hoechste Haftstrafe(c) Screenshot von kino.to (Archiv)
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Ein 47-Jähriger, der Server für das illegale Filmportal bereitstellte, wurde von einem deutschen Gericht zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Im Urteil heißt es, dass Streaming wie ein Download zu werten sei.

Im Prozess rund um das illegale Filmportal Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig einen 47-Jährigen zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Laut einer Meldung der deutschen Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft GVU soll der Mann "das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert" haben. Die Gesellschaft beruft sich dabei auf die Urteilsbegründung. Der Mann hatte Serverkapazität für Kino.to besorgt und soll selbst Filmdateien für das Portal gehostet haben. Es handelt sich bisher um die höchste Strafe, die gegen einen Mitarbeiter der Website ausgesprochen wurde.

Richter: Streaming ist wie Download

Das Gericht kommt in seinem Urteil auch zu dem Schluss, dass das Konsumieren von gestreamten Videos eine "Verbreitung und Vervielfältigung" darstelle. Dabei sei das Herunterladen von Teilen der über Kino.to angebotenen Filme gemeint. Damit Videostreams funktionieren, müssen Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das konstatieren laut dem Urteil eine "sukzessive Vervielfältigung". Dadurch würden sich auch alle deutschen Nutzer derartigen Angebote strafbar machen. In Österreich herrscht die Rechtsmeinung, dass der reine Download nicht illegal ist, solange man die beanstandeten Dateien nicht wieder hochlädt oder anderweitig anbietet.

Wirbel um das Filmportal

Rund um Kino.to hat es heuer mehrere aufsehenerregende Berichte gegeben. Im Frühjahr wurde der Internetprovider UPC per Einstweiliger Verfügung aufgefordert, den Zugang zu der Website für seine Kunden zu blockieren. Im Juni wurden dann 13 mutmaßliche Betreiber des Portals verhaftet. Sie sollen mehrere Millionen Euro mit ihrer Website verdient haben. Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung wurde bereits Anfang Dezember ein 33-Jähriger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

(db)

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