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Öffis: Fördert Facebook das Schwarzfahren?

06.02.2012 | 10:47 |   (DiePresse.com)

Der deutsche Öffi-Verband VDV will Warnungen vor Fahrschein-Kontrollen auf Facebook unter Strafe stellen. In Wien sieht man das Thema entspannt.

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Social Networks wie Facebook verharmlosen und fördern das Schwarzfahren, findet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). VDV-Geschäftsführer Oliver Wolff geht sogar so weit, dass er den Gesetzgeber auffordert, dieses "bandenmäßige Schwarzfahren" unter Strafe zu stellen. Damit meint er, dass dem VDV erlaubt werden solle, in solchen Fällen ein erhöhtes Beförderungsentgelt einheben zu dürfen. Die gesetzliche Obergrenze für die Geldbuße für Schwarzfahrer liegt in Deutschland derzeit bei 40 Euro - Wolff würde Facebook-Informanten aber lieber mit 60 bis 120 Euro bestrafen, berichtet Heise.  

"Warnseiten werden überschätzt"

Bei den Wiener Linien sieht man das Thema entspannt. Informationen über Kontrollen - wenn auch nicht über alle - werden schließlich von dem Betrieb persönlich ausgesandt. "Ich würde den Befund der deutschen Kollegen nicht teilen", meinte ein Sprecher auf Anfrage von DiePresse.com. Schwarzfahrer würden immer wege finden, sich abzusprechen, das Medium sei dabei "mäßig relevant". Diverse Warnseiten würden im Reichweite und Wirkung deutlich überschätzt. Dennoch: In Wien werden die Strafen ab Mai teurer. Schwarzfahren kostet dann 100 statt wie bisher 70 Euro. 

 

(sg)

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18 Kommentare
kojote
08.02.2012 09:40
0 0

wer mal...

...mit einer vernünftigen u-bahn gefahren ist, wird dafür auch gerne einen angemessenen preis bezahlen. berlin kann ich nicht beurteilen, aber wer mit der wiener u-bahn fährt, müsste eigentlich etwas bezahlt bekommen.

niemanden kann man hier schwarzfahren verübeln. ob sich die leute auf diversen platformen gegenseitig informieren ist sicher nicht ungesetzlich.

drehkreuze die einen zutritt nur mit gültigen fahrschein zulassen, würden diese diskussion unnötig machen... aber anscheinend wird über strafen mehr eingenommen...

Gast: Die Europiada...
06.02.2012 20:10
2 1

Nur einer kann Siegen, dabei sein ist alles!

Ich würde erstmals die Systeme so attraktiv machen das man an einen Verkehrsanteil herankommt wie er in Wien ist, anstatt zu jammern über Schwarzfahrer, die Berliner Verkehrsbetriebe haben die Stadt sehr attraktiv in 3 Zonen eingeteilt.

Die Hand können sich aber die DB und die ÖBB geben in jeder Hinsicht, und beide sind im Europäschen Wettbewerb führend mit dem Umgang von Beförderungsfällen, alles zu tun das dieses Ding nur ja nicht benützt wird.

Allerdings haben die Wiener Linie sich auch sehr schön weiterentwickelt, vor allem mit den Durchsagen, "das Ein und Aussteigen nach der Durchsage "Zurücktreten bitte" ist verboten und achten sie auf den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Zug", "Ausstieg Link", "Ausstieg Rechts", "bitte stellen sie ihren Sitzplatz anderen zur Verfügung wenn diese ihn dringender benötigen" erhöht die Beliebtheit garantiert nicht! Zusammen mit den Hirnblinkanlagen ist das eine Reizüberflutung bei der ich mich frage wann wird diese selbst zu einem Sicherheitsrisiko, letzteres als Auslöser von epileptischen Anfällen?

Es fehlt nur mehr die Infotextdurchsage, Westbahnhof, umsteigen zur S-Bahn, zu den Linien U3, U6, 6, 9, 18, 52 und 58, beachten Sie die Filialen im Zwischenstock von Schiff und Storch, hier werden sie gerne in modernen Freßblechhütten bedient....

Gast: ASVG-Sklave
06.02.2012 13:09
2 2

Parallelen


Dieses Thema erinnert mich immer an ein österreichisches Skandalurteil:

Damals wurden Manager des Flughafens Wien bzw. der AUA von einem Gericht freigesprochen, weil sie Gratis-Tickets an Politiker und Haberer verschenkten.

Der Freispruch wurde damit begründet, dass die Flugzeuge sowieso geflogen und die verschenkten Sitzplätze andernfalls frei geblieben wären.

Ob man unsere „Rechtsprechung“ das gleiche Argument auch beim Schwarzfahren in der U-Bahn gelten ließe?

Antworten fefe
08.02.2012 00:13
0 0

Re: Parallelen

Die sind aber nicht ohne Ticket eingestiegen. Das ist der Unterschied zwischen Schwarz- und Gratisfahren.

Antworten Gast: wertz
07.02.2012 12:29
0 0

Re: Parallelen

DAS IST EINFACH UNGLAUBLICH

Bitte um mehr Details dazu

cuniculus
06.02.2012 13:05
2 0

Kommt noch

In Österreich haben wir eh den Mafia-Paragraphen, der kommt schon noch zur Anwendung, wenn die Wiener Linien ihre Meinung ändern.

Gast: funnyrider
06.02.2012 11:51
6 3

naja

warnen oder nicht, würde man generell Freifahrt erlauben und damit Schwarzkappler, Fahrscheinautomaten, Infocenter (die meist ja nur Tickets verscherbeln), Fahrscheinerzeugung, Infrastruktur und Arbeitsleistung einsparen, wären die WienerLinien wohl nicht einen Cent mehr defizitär als sie sind.

Antworten nostromo
08.02.2012 07:18
0 0

Re: naja

beim Rechnen wohl in der Vorschule ausgestiegen...

Gast: Pfefferkorn
06.02.2012 11:21
1 0

Meßbare Auswirkung?

Die Frage ist, ob eine Warnung vor Kontrollen das Schwarzfahren fördert oder es umgekehrt ist, dass nämlich doch eine Fahrkarte gelöst wird. Man sollte auch wissen, dass in Deutschland das Schwarzfahren ein gerichtlicher Straftatbestand ist, was ja bei uns in Österreich nicht der Fall ist.

Antworten Gast: Oesterreicher1
07.02.2012 11:14
0 0

Re: Meßbare Auswirkung?

Es gibt Statistiken darüber - deren Ergebnis ist ähnlich wie das Warnen vor Radarkontrollen im Radio: Der Verkauf von Fahrscheinen steigt, weil die Menschen daran erinnert werden, dass tatsächlich kontrolliert wird.

Antworten Antworten fefe
08.02.2012 00:20
0 0

Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Danke, interessanter Aspekt. Die Wiener Linien haben aber eh ziemlich offen gesagt was sie machen: Sie melden selbst Kontrollen. Vielleicht ein bisserl mehr...

Antworten Gast: Wissender
06.02.2012 12:13
2 0

Re: Meßbare Auswirkung?

Da sind sie aber schlecht informiert:
§ 149 StGB (Erschleichen einer Leistung) is die in Österreich einschlägige Strafrechtsnorm. Sie hat nur deshalb eine eingeschränkte Wirkung, weil es sih um ein Ermächtigungsdelikt ( =Verfolgung nur mit Zustimmung des Geschädigten) handelt, und diese lieber ihr "erhöhtes Beförderungsentgelt" kassieren, als eine Anzeige zu erstatten. Bei besonders gelagerten Fällen (bspw. merfach erwischt oder Gelddauerhaft uneinbringlich) wird aber mitunter auch in Österreich ein Strafverfahren eingeleitet

Antworten Antworten Gast: Pfefferkorn
06.02.2012 13:38
1 1

Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Beim § 149 StGB braucht es auch eine Täuschungshandlung. Bloßes Einsteigen ohne Fahrausweis ist nicht gerichtlich strafbar.

Antworten Antworten Antworten Gast: Wissender
07.02.2012 09:54
0 0

Re: Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Die Täuschungshandlung kann bereits darin bestehen, dass man einen ungültigen Fahrschein vorweist oder behauptet, dass man einen Fahrschein gekauft und dann bsps verloren hat.
Im Übrigen wollte ich mit meinem Kommentaar nur darauf hinweisen, dass Schwarzfahren durchaus strafbar sein kann!! (um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, man könne es immer gefahrlos tun und versuchen, mit einem falschen Fahrschein durchzukommen). Keinesfalls wollte ich ausdrücken, dass Schwarzfahren in jedem! Fall strafbar ist. Aber Sie haben schon recht, ich habe mich unklar (besser gesagt unvollständig) ausgedrückt

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Pfefferkorn
07.02.2012 14:11
0 0

Re: Re: Re: Re: Meßbare Auswirkung?

@Wissender: Damit bin ich einverstanden. Wie so oft ist die erste Antwort eines Juristen: Es kommt darauf an...

Antworten Antworten Antworten alex34653
06.02.2012 16:32
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Re: Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Vollkommen richtig - wenn keine Täuschungshandlung gesetzt wird so kommt der Tatbestand gem. Art. IX EGVG (Schwarzfahren) zur Anwendung.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Pfefferkorn
06.02.2012 17:12
0 0

Re: Re: Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Da steh ich also nicht allein da mit meiner Meinung (die man übrigens gerne in den einschlägigen Strafrechtskommentaren nachlesen kann). Fragt sich nur, wer mir ein rotes Stricherl verpasst hat...

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Re: Re: Re: Re: Re: Meßbare Auswirkung?

Das ist so einfach wie nachvollziehbar: Das war jemand, dem die Wahrheit "nicht gefällt".
"Gefällt mir nicht" heißt ja nicht, dass es für falsch gehalten wird...