Wien/Apa/Red. Mit 1. Mai ist die Zeit der „Horrorrechnungen“ beim Internetsurfen mit dem Handy oder dem Laptop vorbei. Wie die Telekom-Regulierungsbehörde RTR am Freitag mitteilte, dürfen die Netzbetreiber dann nur noch maximal 60 Euro pro Abrechnungsperiode (Monat) für den Datentransfer verlangen. Ob sie danach die Leitung sperren, verlangsamen oder den Kunden anbieten, ein Zusatzpaket zu kaufen, bleibt den Betreibern aber selbst überlassen.
„Wir haben in den letzten Monaten ein deutlich erhöhtes Schutzbedürfnis bei mobilen Datendiensten geortet. Der Streitwert bei den dazu bei uns eingebrachten Streitschlichtungsverfahren belief sich auf durchschnittlich 650 Euro“, sagte RTR-Chef Georg Serentschy. Dies werde mit der neuen Verordnung abgestellt. Ab 1. Mai seien die Konsumenten durch das Festschreiben von 60 Euro vor der Kostenfalle „hohe Telefonrechnung durch Downloads“ geschützt.
Damit haben sich letztendlich die Konsumentenschützer und Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) durchgesetzt. Die Betreiber wollten ursprünglich die Grenze bei 90 Euro einziehen.
Per 1.März 2010 wurden schon die Kosten für Datenroaming im EU-Ausland auf 60 Euro pro Monat begrenzt. Erreicht ein Kunde diese Grenze, müssen die Netzbetreiber ihn darüber informieren. Wer weitersurfen will, muss ein entsprechendes Datenpaket von seinem Provider dazukaufen. Anders als bei Gesprächsminuten sind die Preise für Datenverkehr im EU-Ausland aber nicht reguliert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)
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