90 Prozent nutzten Megaupload nur für Downloads

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This undated image obtained by The Associated Press shows the homepage of the website Megaupload.com.(c) AP ()
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Die Anklage im Fall des Online-Speicherdienstes Megaupload wird erweitert. Zu den Vorwürfen zählen Betrug und "massive Internetpiraterie".

Die US-Behörden haben in mehreren weiteren Punkten Anklage gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz und weitere Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes erhoben. Die neuen Vorwürfe wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs seien der bereits seit Jänner vorliegenden Anklageschrift hinzugefügt worden, erklärte das US-Justizministerium am Freitag (Ortszeit). Aus dieser geht demnach hervor, dass Megaupload sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht hat, indem es das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.

Laut US-Justizministerium hatte Megaupload 66,6 Millionen registrierte Nutzer und nicht 180 Millionen, wie von dem Unternehmen behauptet. Von diesen Nutzern hätten lediglich 5,86 Millionen jemals Daten auf Megaupload.com oder Megavideo.com hochgeladen. Mehr als 90 Prozent der Nutzer hätten die Websites dagegen ausschließlich zum Herunterladen von Filmen, Musik und Software genutzt.

Ein Nutzer, 16.950 Dateien

Die Anklage wirft dem Internetdienst auch vor, keinerlei Maßnahmen gegen einen Nutzer ergriffen zu haben, der über sechs Jahre hinweg immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen habe. Dieser habe 16.950 Datensätze auf den Websites des Unternehmens hochgeladen, darunter Kopien urheberrechtsgeschützter Hollywood-Blockbuster. Diese seien in der Folge von anderen Nutzern mehr als 34 Millionen Mal abgerufen worden.

Der deutsche Megaupload-Gründer Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung. Sie werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.

(Ag. )

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