Wie Acta zum Politikum wurde – und was nun daraus wird

(c) EPA (Wojciech Pacewicz)
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Der Streit um Acta war Ende 2010 vorbei, bevor er noch begonnen hatte. Die Internet-Aktivisten holten das sperrige Thema in die Mitte der Gesellschaft. Dabei blieben die Tatsachen allzu oft auf der Strecke.

Brüssel. Am 24. November 2010 war für so gut wie jeden Brüsseler EU-Korrespondenten die Sache mit Acta gegessen. Das Europaparlament hatte soeben eine Entschließung verabschiedet, in der es sich artig bei der Europäischen Kommission für die Veröffentlichung der Verhandlungstexte bedankte. Zudem betonten die EU-Abgeordneten, „dass das Acta am Besitzstand der EU hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nichts ändert, weil die Rechtsvorschriften der EU bereits deutlich weiter entwickelt als die gegenwärtigen internationalen Normen sind“.

Erleichtert klappte man damals im November 2010 in den Büros der Abgeordneten und im Straßburger Pressezentrum die Laptops zusammen. Denn in den Monaten zuvor hatten sich Parlament und Kommission im Streit um Acta derart ineinander verbissen, dass nicht nur der Abschluss dieses Abkommens gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung, sondern generell die Handlungsfähigkeit der Union beim Abschluss internationaler Abkommen gefährdet schien.

„Big Pharma“ taugt stets als Bösewicht

Der Anlass des Zwists hatte bis dahin nur Liebhaber des europäischen Institutionenlabyrinths erhitzt: Muss die Kommission das Parlament ständig über den Fortgang der Verhandlungen internationaler Verträge, bei denen sie die gesamte Union vertritt, informieren? Und wenn ja, auf welche Weise? Die Parlamentarier bestanden auf laufende Unterrichtung und hielten eine mächtige Waffe in Händen: Der Lissabon-Vertrag hatte ihnen Ende 2009 das Recht verliehen, den Daumen über alle internationalen Verträge der EU zu heben oder zu senken.

Gewiss: Seit im Jahr 2008 die Arbeit an Acta begonnen hat, hagelt es vonseiten zahlreicher Nichtregierungsorganisationen Kritik. Und weil es rechtliche Fragen des Umgangs mit geistigem Eigentum nun einmal an sich haben, kompliziert zu sein, tragen die Acta-Kritiker seit Beginn der Verhandlungen dick auf. Da ist einmal die Rede davon, dass wegen Acta so und so viele Kinder in Afrika sterben müssen, weil der Vertragstext nicht zwischen legalen generischen Arzneimitteln und illegalen Fälschungen unterscheidet. Artikel 25 des Abkommens sieht nämlich vor, dass Behörden Waren und Materialien beschlagnahmen dürfen, wenn sie im Verdacht stehen, gefälscht oder für Fälschungen eingesetzt worden zu sein. Frank Dörner, Geschäftsführer von „Ärzte ohne Grenzen“, warnte am Freitag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ davor, dass mit dieser Bestimmung Medikamentenfälscher und Hersteller generischer Medikamente gleichgesetzt und zudem sogar Hilfsorganisationen wie die seine Ziel strafrechtlicher Verfolgungen werden könnten, wenn sie irrtümlich gefälschte Arzneien ausgeben.

Das ist ein ernst zu nehmender Vorwurf. Allerdings steht dem entgegen, dass die großen pharmazeutischen Konzerne heute mit dem Thema Generika und Zugang zu leistbaren Medikamenten in armen Ländern wesentlich fortschrittlicher umgehen, als das noch in den 1990er-Jahren der Fall war, als diese entwicklungspolitische Debatte ihrem Höhepunkt zusteuerte. Man muss also schon der prinzipiellen und nicht ganz unproblematischen Weltsicht anhängen, dass „Big Pharma“ keine Lehren aus dem öffentlichen Sturm der Entrüstung gegen den Machtmissbrauch der Branche gezogen hat, um das Acta auf diese negative Weise auszulegen.

Warum der Protest in Polen ausbrach

Im Wesentlichen aber entzündet sich der Widerstand der mehrheitlich jugendlichen Internet-Aktivisten an jenen Bestimmungen des Abkommens, welche die Verfolgung von Verstößen gegen den Urheberrechtsschutz im Internet betreffen. Bemerkenswert ist, dass die Proteste – sowohl auf der Straße als auch im Netz – in Polen ihren Ausgang nahmen und erste Erfolge hatten. Bekanntlich hat Polens Ministerpräsident Donald Tusk nach großen Straßenprotesten als erster Regierungschef erklärt, das Abkommen vorerst nicht dem Parlament zur Ratifizierung vorzulegen.

Warum gerade Polen? Mangels einschlägiger systematischer Erhebungen muss man auf anekdotische Beobachtungen zurückgreifen, um diese Frage zu beantworten. Denn in den Datenbanken von Eurostat scheint Polen in der Frage der Internet-Nutzung im europäischen Mittelfeld auf. Ob die polnische Jugend also besonders internetaffin ist, kann man nicht belegbar sagen. Es fällt aber auf, dass es in Polen zahlreiche illegale Anbieter von Diensten zum Herunterladen von Filmen und Musik gibt. Polen ist noch immer ein relativ armes Land, ins Kino zu gehen ist teuer, und so zahlen viele Filmfans lieber ein paar Złoty für das Abonnement bei zweifelhaften Webportalen – selbst wenn die Streifen, die man sich dort aus dem Netz saugen kann, oft verwackelt sind, weil sie jemand einfach direkt im Kino mit seiner Kamera abgefilmt hat.

Der EuGH verbietet die „Internet-Polizei“

Es wäre aber nicht angemessen, den Streit um Acta nur auf den Ärger darüber zu reduzieren, dass es künftig schwerer werden könnte, gratis Filme zu sehen und Musik zu hören. Die Debatte erfasst mittlerweile die wichtige Frage, wie die Freiheit des Informationsaustausches im Internet mit den kaufmännischen Interessen der großen Musikkonzerne, Filmgesellschaften und Buchverlage versöhnt werden kann. Besonders erbost sind die „Stop Acta“-Aktivisten über Artikel 27, der die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet ebenso regelt, wie er Internet-Anbieter und Rechteverwerter zur Zusammenarbeit anhält. Hier sehen die Acta-Gegner eine „Internet-Polizei“ entstehen, und sie lassen sich auch von zwei glasklaren Urteilen des Gerichtshofs der EU (EuGH) nicht von ihrer Sicht abbringen, die das dauerhafte Filtern von Internetkommunikation für in der EU rechtswidrig erklärt.

Am Anlassfall Acta wird aber auch der Konflikt herunterdekliniert, wie Künstler und Kreative in der digitalen und analogen Welt gleichermaßen eine angemessene Entlohnung erhalten. Somit vermischen sich zwei politische Debatten, die möglicherweise getrennt behandelt zu vernünftigeren Ergebnissen führen würden.

So oder so liegt Acta auf unabsehbare Zeit auf Eis. Die EU-Kommission hat am Mittwoch beschlossen, den Text dem EuGH zur Prüfung vorzulegen. Es wird mit Spannung zu verfolgen sein, was passiert, falls das Luxemburger Gericht den Text für unproblematisch erklärt – und damit der Netzgemeinde eine rechtsstaatliche Antwort erteilt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2012)

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