Urheberrecht: „Keine Kriminalisierung des privaten Nutzers“

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Justizministerin Beatrix Karl und Kulturministerin Claudia Schmied versprechen eine Urheberrechtsreform in dieser Legislaturperiode. Abgesehen von einer Abgabe auf Festplatten ist vieles aber noch unklar.

Sie haben fast gleichzeitig eine Urheberrechtsreform angekündigt. Warum jetzt? Probleme gibt es schon lange.

Beatrix Karl: Die Diskussion hat zuletzt sehr an Dynamik gewonnen. Das Urheberrecht ist durch das Internet an seine Grenzen gelangt.
Claudia Schmied: Es war keine Spontanaktion. Unsere Ministerien arbeiten schon länger sehr konstruktiv im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zusammen.


Eine der zentralen Forderungen ist eine Festplattenabgabe. Die gibt es bereits, wenn auch nicht als Gesetz. Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana verlangt sie seit 2010, seitdem wird auch vor Gericht gestritten. Will man der Austro Mechana beispringen?

Schmied: Man hat sich 1980 entschlossen, die Leerkassettenabgabe einzuführen. (Anm.: Abgabe auf leere Kassetten an Verwertungsgesellschaften dafür, dass man darauf Lieder von Künstlern vervielfältigen darf). 2005 betrugen die Einnahmen 17,6 Mio. Euro, 2011 waren es acht Millionen. Wenn ich die Grundhaltung der Leerkassettenabgabe akzeptiere, sich aber die Technologien ändern, ist es naheliegend, rechtlich mitzuhalten.

Die Festplatte ist anders als die Kassette multifunktional. Man speichert nicht nur Lieder, Filme, sondern auch die eigene Arbeit, eigene Fotos.

Karl: Natürlich wird die Festplatte auch anders genutzt, aber sie ersetzt die Leerkassette. Mit der Leerkassettenvergütung hat man einen Interessenausgleich gefunden. Für die Abgabe wurde das private Kopieren von Musik erlaubt. Die Abgabe soll den neuen Nutzungsgewohnheiten anpasst werden: Ich zahle eine Pauschale. Dafür kann ich herunterladen. Ich habe dann als privater Nutzer Rechtssicherheit und weiß, dass ich urheberrechtlich nichts zu befürchten habe.


Ist das so zu verstehen, dass es legal ist, wenn ich im Netz, ohne zu zahlen, ein Lied oder einen Film herunterlade?

Karl: Es geht uns nicht um die Kriminalisierung des privaten Nutzers. Uns geht es um den gewerbsmäßigen Gratisdownload.


Funktioniert das ähnlich wie die Kultur-Flatrate - mit dem Unterschied, dass man für die Hardware und nicht für den Internetanschluss zahlt?

Schmied: Die Festplattenabgabe ist eine Pauschalabgabe.

Was erfasst die Abgabe? Eine Festplatte ist überall: Tablets, Telefon.

Karl: Das muss man noch konkretisieren. Aber wir wollen die künftige technologische Entwicklung mitnehmen. Wir wollen uns nicht in einem Jahr wieder zusammensetzen, weil die Festplatte veraltet ist.


Wie wird das Geld verteilt? Nach Klicks?

Schmied: Es ist eine Pauschalabgabe, wir wollen das Internet nicht „kontrollieren", sondern die Nutzung rechtlich regeln und gleichzeitig Vergütungsmöglichkeiten für Urheber schaffen. Bei der Leerkassettenvergütung funktioniert das: 50 Prozent der Einnahmen, die über Abgaben lukriert werden, werden für soziale, kulturelle Zwecke verwendet, 50 Prozent werden an die Urheber ausbezahlt. Die Verteilung unter den Künstlern erfolgt nach vertraglichen Vereinbarungen.

Und wie hoch soll die Abgabe sein? Derzeit sind es bis zu 36 Euro.

Karl: Das ist noch zu früh.


Haben Sie selbst schon einmal etwas heruntergeladen?

Karl: Ich wüsste nicht.
Schmied: Ich wüsste auch nicht.

ÖVP-Klubobmann Kopf hat das Positionspapier der SPÖ zur Netzpolitik als „Aufruf zum Rechtsbruch" bezeichnet. Was stört die ÖVP?

Karl: Klar ist: Freiheit im Internet ist nicht rechtsfreier Raum. Man hat häufig den Eindruck, dass alles, was Urheberrecht betrifft, als unmodern betrachtet wird.

Frau Minister Schmied: Sind die Positionen der SPÖ-Netzpolitik auch Ihre?

Schmied: Es handelt sich dabei um ein SPÖ-Diskussionspapier, jetzt gilt es im Dialog zu einem fairen Interessenausgleich für alle zu kommen.


Die Urheberrechtsreform wird nicht in der Abgabe allein bestehen. Was soll sonst noch kommen?

Karl: Es braucht ein ganzes Paket. In Deutschland gibt es gerade eine Debatte um ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage. Wir schauen uns das deutsche Modell an. Ein weiteres Thema wird die Cessio legis im Filmurheberrecht sein. Da gibt es ein Urteil des EuGH (Anm: Das Urteil hat die heimische Rechtslage, wonach alle Verwertungsrechte dem Produzenten zustehen, verurteilt).

Das SPÖ-Papier spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage aus.

Schmied: Es gibt hier kein klares Ja oder Nein. Es gibt ein klares Ja zu einem Gesamtpaket in der Legislaturperiode. Wir werden uns mit allen Beteiligten zusammensetzen.


Frau Minister Karl, Sie wollen Rechtsinstrumente, um im Internet Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen durchzusetzen. Welche?

Karl: Da geht es um illegale Tauschbörsen. Oft hat ein Urheber einen Anspruch, kann ihn aber nicht durchsetzen, weil er die Identität des Täters nicht kennt. Da brauchte es einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider. Da kommen aber datenschutzrechtliche Erwägungen ins Spiel. Diese Schnittstelle - Datenschutz, freier Zugang zum Internet, Urheberrecht - ist schwierig.
Schmied: Auch hier müssen wir noch viele Gespräche führen. Niemand will ein Big-Brother-System. Darum gefallen mir die Pauschalabgaben.


Wie stehen Sie denn zu Acta? Das Abkommen ist derzeit in Warteposition.

Schmied: Ich finde es gut, dass es noch Raum für Diskussion gibt.
Karl: Ich sehe Acta positiv. Es geht, was Schutzstandards betrifft, nicht über europäischen Rechtsbestand hinaus. Der größte Nutzen ist, dass unser Verständnis von Schutz geistigen Eigentums in Entwicklungsländer exportiert wird.


Wenn Acta nichts ändert, warum gab es dann so viele Proteste?

Karl: Es gab viele Fehlinformationen. Es wurde so getan, als würde der private Nutzer kriminalisiert.

Copyright hat bei Jungen ein schlechtes Image. Wie will man das ändern?

Schmied: Wir müssen breit diskutieren.
Karl: Menschen denken bei Eigentum an Haus, Grund. Man muss betonen, dass hinter geistigem Eigentum kreative Leistung steckt, von der Menschen leben wollen.

Lexikon

„Legaler“ Download: Darf man Lieder oder Filme für den Privatgebrauch einfach so herunterladen? Dem Urheberrechts-Spezialisten Thomas Höhne zufolge ist das „eine rechtliche Grauzone“. Höchstgerichtliche Entscheidungen fehlen.

Leerkassette – Festplatte: Die alte Leerkassettenabgabe soll nur private Kopien von legal erworbenen Liedern abgelten. Wenn man heute im Internet etwas herunterlädt, ist das komplizierter: Denn die meisten Lieder oder Filme befinden sich dort illegalerweise. Der Upload (= Zur-Verfügung-Stellen eines Werks) steht nämlich nur dem Urheber zu.

Leistungsschutzrecht für Verlage: Hier geht es um einen Schutz für Verlage gegen die kommerzielle Nutzung von beispielsweise Zeitungsartikeln durch Dritte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2012)

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Die SPÖ-Mandatarin Evelyn Regner erklärte, der umstrittene Vertrag sei am Ende. Auch Kommissarin Kroes sieht ihn gescheitert. Eine Abgabe auf Internetanschlüsse statt Festplatten wird angedacht.

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