Studie: Vorratsdaten nicht mit Verfassung vereinbar

Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung
Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherungdapd (Ronald Zak)
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Ein Gutachten der Universität Salzburg stellt der seit April geltenden Überwachungsmaßnahme ein schlechtes Zeugnis aus. Den Bürgern würden zu wenige Schutzrechte eingeräumt, heißt es darin.

Die seit 1. April in Österreich geltende Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Verfassungsrecht. Zu diesem Befund kommt der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg. Er präsentiert im Rahmen des 18. Österreichischen Juristentages in Linz ein entsprechendes Gutachten. Dabei wird weniger die EU-Richtlinie kritisiert, aufgrund der Österreich die Überwachungsmaßnahme überhaupt eingeführt hat. Vielmehr wird "die defizitäre Ausgestaltung des Rechtsschutzes" der Bürger, wie die Universität Salzburg in einer Aussendung schreibt.

Datenschutzrecht ungenügend

"Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe", heißt es in dem Gutachten. Generell kommt Berka aber zu dem Schluss, dass der Schutz der Privatsphäre heutzutage generell nur ungenügend gewährleistet ist. Das Datenschutzrecht sei kaum mehr in der Lage, Einzelpersonen vor dem Datenhunger von Unternehmen oder der Verwaltung zu schützen. Der Jurist plädiert für eine Neugestaltung des Grundrechts auf Datenschutz.

Alle Verkehrsdaten gespeichert

Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sehen vor, dass alle Verkehrsdaten verdachtsunabhängig für sechs Monate gespeichert werden. Das bedeutet, dass aufgezeichnet werden muss, wer wann mit wem telefoniert beziehungsweise SMS oder E-Mails geschrieben hat. Inhalte der Kommunikationsmittel werden nicht aufgezeichnet. Die Verantwortung dafür trifft rund 140 Internetprovider, die bei Bedarf die Daten an Staatsanwaltschaft oder Polizei herausgeben müssen.

Massenklage in Vorbereitung

Die kritische Studie zur Vorratsdatenspeicherung wird im Rahmen des 18. Juristentages, der von 10. bis 12. Mai stattfindet, ausgiebig diskutiert werden. Schon bisher gab es viele teils laute Stimmen, die sich gegen die neuen Regelungen gewandt haben. Die AK Vorrat will eine Massen-Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung einbringen. Mehr als 8400 Personen haben dafür bereits eine Vollmacht unterzeichnet (Stand 10. Mai, 9:15 Uhr). Zu den prominenten Unterstützern gehört unter anderem Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig.

(db)

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