Google kommt in US-Kartellverfahren glimpflich davon

Google kommt USKartellverfahren glimpflich
Google kommt USKartellverfahren glimpflich(c) REUTERS ( Mark Blinch Reuters)
  • Drucken

Laut US-Behörde hat Google andere Firmen bei Suchergebnissen nicht benachteiligt. Die EU muss davon nun ebenfalls überzeugt werden.

Google ist in einem großen US-Kartellverfahren mit einem blauen Auge davongekommen. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC stellte ihre fast zweijährigen Ermittlungen nach einigen Zugeständnissen des Internet-Konzerns ein. Den am schwersten wiegenden Vorwurf, Google habe bei der Internetsuche andere Websites zugunsten eigener Dienste benachteiligt, ließ die FTC fallen. Zugleich wird Google es jetzt schwerer haben, mit Standard-Patenten Produkte von Wettbewerbern zu stoppen. Ähnliche Untersuchungen der EU-Kommission laufen zunächst noch weiter.

Eine US-Wettbewerbsklage mit möglichen massiven Auflagen hätte Google schwer schaden können. Denn dies hätte die Vormachtstellung im Geschäft mit Anzeigen rund um Suchmaschinen-Ergebnisse gefährdet. Google fährt hier den Großteil seiner Gewinne ein. Zu den Rivalen zählt Microsoft mit seiner Suchmaschine Bing. Die Ermittlungen waren von Beschwerden der Wettbewerber angestoßen worden. Darunter waren Microsoft, die Bewertungsplattform Yelp und Reisewebsites wie Expedia. Ihre Allianz Fairsearch.org äußerte sich enttäuscht über das Ende der FTC-Ermittlungen. Die Entscheidung, Google mit freiwilligen Zugeständnissen vom Haken zu lassen, sei "enttäuschend und verfrüht", kritisierte sie.

Änderungen der Suchergebnisse gerechtfertigt

Veränderungen bei der Internetsuche, auch wenn sie einzelne Konkurrenten benachteiligt haben sollten, seien mit der Verbesserung des Produkts gerechtfertigt, erklärte die FTC. "Die Aufgabe der FTC ist es, den Wettbewerb zu schützen und nicht einzelne Wettbewerber", erklärte die Juristin Beth Wilkinson, die von der Behörde für eine potenzielle Klage berufen worden war. Google kann nun mit seiner "universellen Suche" fortfahren, in der Suchergebnissen mit Antworten aus seinen eigenen Diensten gemischt werden. Google-Chefjustiziar David Drummond schrieb im Firmenblog, die Einstellung des Wettbewerbsverfahrens lasse nur einen Schluss zu: "Googles Dienste sind gut für die Nutzer und gut für den Wettbewerb."

Das Kartellverfahren hing als Damoklesschwert fast zwei Jahre lang über Google. Jedoch hatte sich bereits in den vergangenen Wochen abgezeichnet, dass die FTC auf eine Klage verzichten würde. Der Internetkonzern willigte etwa ein, Werbetreibenden mehr Freiheiten bei ihren Online-Kampagnen einzuräumen. Zudem können externe Websites nun bestimmen, ob sie ihre Inhalte wie Restaurant-Tipps in speziellen Google-Diensten wiederfinden wollen oder nur in den klassischen Suchtreffern.

Auch auf einer anderen Baustelle kam Google den Wettbewerbshütern entgegen: Der Konzern bekräftigte die Bereitschaft, seinen Konkurrenten den Zugriff auf grundlegende Smartphone- und Tablet-Technologien seiner Tochter Motorola gewähren. "Die von Google gemachten Zugeständnisse stellen sicher, dass Konsumenten weiterhin die Vorteile eines Wettbewerbs im Online- und Mobilfunkmarkt genießen können", erklärte FTC-Chef Jon Leibowitz in Washington. Google kann zwei weiter versuchen, Geräte von Rivalen wie Apple oder Microsoft zu stoppen, wenn es keine Einigung zu Patenten gibt, die zum Grundstock technischer Standards gehören. Das wird mit der FTC-Einigung aber schwieriger.

Rechtslage in USA anders als in Europa

Noch offen ist der Ausgang eines ähnlichen Verfahrens vor der EU-Kommission als oberstem europäischen Kartellwächter. Auch hier steht der Vorwurf im Raum, Google habe in seiner führenden Internet-Suchmaschine Konkurrenten benachteiligt. Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte noch vor wenigen Wochen, er prüfe dies weiter und erwarte eine Stellungnahme von Google im Jänner. Die FTC betonte, die Rechtslage in den USA sei etwas anders als in Europa.

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.