Vorratsdaten: Bisher 188 Abfragen durch Behörden

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Seit April wurde durch durch Justiz und Polizei auf die Überwachungsmaßnahe zugegriffen. In 19 Fällen führte das zum Erfolg. Handys wurden insgesamt fünf Mal geortet.

Seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat es in Österreich 188 Abfragen durch Justiz- und Sicherheitsbehörden gegeben, in 19 Fällen sei bisher eine Aufklärung erfolgt. Das entspricht knapp mehr zehn Prozent an Abfragen, die tatsächlich zum gewünschten Erfolg führten. Das teilte der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums, Gottfried Strasser, beim Hearing zum Thema im Justizausschuss mit. Die geladenen Experten äußerten sich laut Parlamentskorrespondenz überwiegend kritisch. Verteidigt wurde die Vorratsdatenspeicherung von den Vertretern aus Justiz- und Innenministerium.

19 geklärte Fälle

Genaue Daten zu den bisherigen Abfragen, welche die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht, waren bis Ende Oktober möglich. In drei von bis dahin 168 Fällen (weitere 20 Abfragen geschahen im November) ging es um Mord, in 58 um schweren Diebstahl, in 14 um schweren Raub, in 20 um Stalking, in 16 um schweren Betrug, in 20 um Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und in zehn um Vergewaltigungen. Bei den 19 bisher aufgeklärten Fällen hat es sich bei sieben um Stalking gehandelt. Als konkretes Beispiel für eine erfolgreiche Abfrage nannte Strasser die Klärung eines Mordes, bei dem ein Handy geraubt wurde.19

Fünf Mal Handys geortet

Der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums Manfred Burgstaller berichtete von 9 Vorratsdatenabfragen durch die Sicherheitsbehörden von April bis Ende September zur präventiven Abwehr von Gefahren, vier Mal ging es um die Zuordnung von IP-Adressen, fünf Mal um die Feststellung des Standorts eines Handys. Damit sei es etwa gelungen, den Urheber einer im Internet gefundenen Anleitung zur Anfertigung eines Bombengürtels zu eruieren und einen schwerkranken Mann zu retten. Datenschutzverletzungen gibt es nicht, wie Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission berichtete.

Verfahren werden beobachtet

Als Ergebnis der Beratungen fasste der Ausschuss schließlich auf Initiative der Koalitionsparteien eine Entschließung, der sich allein die Grünen nicht anschlossen. Darin ersuchen die Abgeordneten die zuständigen Regierungsmitglieder, nach Vorliegen der Ergebnisse der derzeit beim Europäischen Gerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung, etwaig notwendige Gesetzesänderungen vorzulegen. Die Bürgerinitiative wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Hinter verschlossenen Türen

Gleich zu Beginn des Hearings hatte Ausschussvorsitzender Michael Ikrath (ÖVP) bedauert, dass das Hearing aufgrund der Geschäftsordnung des Nationalrats nicht öffentlich abgehalten werden kann. Er und die anderen Mitglieder des Justizausschusses hoffen, dass die Geschäftsordnung im Zuge der nächsten Reform entsprechend adaptiert werde.

(APA)

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