EuGH-Generalanwalt: Vorratsdaten-Speicherung ist rechtmäßig

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Irland reichte gegen die umstrittene EU-Richtline zur Vorratsdaten-Speicherung Klage ein. Der EuGH-Generalanwalt empfiehlt, die Klage abzuweisen.

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist nach einer Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtmäßig. Generalanwalt Yves Bot empfahl dem Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag, eine von der Slowakei unterstützte Klage Irlands gegen die Richtlinie abzuweisen. Im Regelfall folgen die Richter diesen Empfehlungen. Die gespeicherten Daten sollen der Ermittlung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich des Terrorismus dienen.

Dies allein reicht nach Ansicht des Generalanwalts jedoch nicht, um die Richtlinie als Instrument der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen einzuordnen. Bot meinte, einheitliche Vorschriften für die Speicherung von Daten dienten auch einer reibungslosen Funktionsweise des europäischen Binnenmarkts.

Irlands "No"

Irland und die Slowakei hatten im Gegensatz zu einer Mehrheit der EU-Staaten gegen das Gesetz gestimmt. Sie argumentierten, es handle sich um ein Instrument der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in der EU, für das ein einstimmiger Rahmenbeschluss der Mitgliedstaaten notwendig sei.

Die Stellungnahme des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht verbindlich, häufig folgen sie aber der Empfehlung des Generalanwalts. Falls der EuGH der irischen Klage stattgeben sollte, müsste die umstrittene Datenspeicherung EU-weit neu geregelt werden.

Österreich ermahnt

Die Vorratsdatenspeicherung ist etwa auch in Deutschland heftig umstritten, dem Bundesverfassungsgericht liegen zahlreiche Klagen zum auf der EU-Richtlinie basierenden deutschen Gesetz vor. An die österreichische Bundesregierung hatte EU-Kommission zu Jahresbeginn ein Mahnschreiben gerichtet, da die Vorratsdatenspeicherung in Österreich noch nicht umgesetzt wurde.

Die Richtlinie sieht vor, dass Telefon- und Internetunternehmen alle Verbindungsdaten ihrer Kunden mindestens ein halbes Jahr lang speichern und sie bei schweren Straftaten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.

(Ag. )

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