Vorratsdaten: Raubkopierer statt Terroristen als Ziel

Ein Netzwerkkabel, fotografiert am Donnerstag, 8.Oktober 2009, in Duesseldorf. Nach der Ausspaehung T
Ein Netzwerkkabel, fotografiert am Donnerstag, 8.Oktober 2009, in Duesseldorf. Nach der Ausspaehung T(c) AP (Frank Augstein)
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Die ursprünglich zur Terrorabwehr vorgesehene Datenspeicherung soll auch zur Ermittlung von Kleinstkriminellen dienen. Auch für Zivilprozesse sollen die Daten ausgewertet werden dürfen.

Wien. Das Gesetz, das die Speicherung aller Internet-, Festnetz- und Mobilfunkdaten regeln soll, ist noch gar nicht auf Schiene, da werden bereits weitere Begehrlichkeiten publik. Ursprünglich sollte die Speicherung sogenannter Vorratsdaten ausschließlich der Verfolgung von Terroristen und der Aufklärung schwerster Straftaten dienen. Wie „Die Presse“ erfuhr, fordert das Justizministerium (mit Rückendeckung aus dem Innenministerium) nun, die entsprechenden Daten auch für Zivilprozesse und die Verfolgung von Kleinstkriminalität auswerten zu dürfen.

Zwei ranghohe Beamte aus den beiden Ressorts hatten die Wünsche am Donnerstag in einer vertraulichen Sitzung dem Datenschutzrat des Bundeskanzleramts vorgetragen. Christian Pilnacek, Leiter der Abteilung für Strafprozessordnung im Justizministerium, bestätigte der „Presse“ diese Information.

WLAN als Terrorwerkzeug

Der Plan birgt einiges an grundrechtlichem Sprengstoff. Weil die EU nach den Anschlägen vom 11. September 2001 mehr Handhabe zur Ausforschung von Terroristen und Schwerstkriminellen haben wollte, verpflichtete sie in einer Richtlinie alle Mitglieder dazu, künftig genau zu protokollieren (und über einen längeren Zeitraum zu speichern), wer wann mit wem von wo aus und wie lange kommuniziert hat. Und zwar im Internet (Word Wide Web, E-Mail etc.), Fest- und Mobilnetz.

Anstatt zur Terrorabwehr wollen die österreichischen Behörden diese Daten nun auch zur Ermittlung von Internetschwindlern, Raubkopierern und Kleinstkriminellen einsetzen. Die Ministeriumsbeamten sollen in der Sitzung sogar den Wunsch geäußert haben, die Daten zur Ausforschung von Personen einzusetzen, die Dritte über Internetforenbeiträge beleidigt haben.

Damit wird die Gruppe der potenziell Verdächtigen allein aus technischen Gründen auf weite Teile der Bevölkerung ausgedehnt. Zehntausende Bürger in ganz Österreich sind derzeit nicht in der Lage, ihre privaten und meist mit WLAN-Funktion ausgestatteten Internetzugänge vor unbefugten Zugriffen zu sichern.

In praktisch jeder größeren Wohnanlage finden sich offene Zugänge, über die man von der Straße aus mit einem Laptop ins Internet gelangt. Während sich technisch Interessierte einen (vergleichsweise harmlosen) Spaß daraus machen, über fremde Internetzugänge große Datenmengen zu verschicken oder zu empfangen, dienen sie echten Kriminellen als wertvolles Werkzeug. Verfolgen Polizei und Staatsanwalt etwa abgefangene E-Mails eines Terroristen zurück, der diese über einen offenen WLAN-Zugang eines Unschuldigen verschickt hat, führt die Spur zu einem Anschlussinhaber, dessen größter Fehler es war, das Kapitel „Sicherheit“ in der Bedienungsanleitung nicht gelesen (oder verstanden) zu haben. Für Laien ist eine solche Fremdnutzung des Zugangs praktisch nicht zu bemerken.

Wird so jeder Bürger zum Verdächtigen? Pilnacek versucht zu beruhigen: „Im Strafrecht muss der Ankläger immer noch die Schuld eines anderen nachweisen, und nicht umgekehrt.“

Die Begutachtungsfrist zum entsprechenden Gesetz, das im Auftrag des Verkehrsministeriums vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte ausgearbeitet wurde, ging am Freitag zu Ende. Der Entwurf sieht vor, dass die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden müssen, nur nach richterlichem Beschluss herausgegeben werden dürfen und auch dann nur zur Verfolgung von Straftaten, die mit wenigstens drei Jahren Haft bedroht sind.

Während sich Justiz- und Innenressort eine Herabsetzung der Strafgrenze auf ein Jahr, einzelne Beamte der beiden Ministerien gar vollen Zugriff und eine Beurteilung von Fall zu Fall wünschen, forderte der Datenschutzrat am Freitag alle Beteiligten auf, ihre Wünsche aufeinander abzustimmen. ORF-Redakteursrat und der Österreichische Journalistenclub befürchten, dass das Gesetz die Basis zur Ausforschung unbequemer Informanten sei und damit die Pressefreiheit gefährde. Ähnliche Befürchtungen äußerten Rechtsanwälte und Seelsorger.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16. 01. 2010)

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