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Tschechien: Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt

01.04.2011 | 08:39 |   (DiePresse.com)

Das Gesetz hätte eine "riesige und unüberschaubare" Zahl an Bürgern betroffen, urteilten die Verfassungsrichter. 51 Abgeordnete hatten Beschwerde gegen die Bestimmungen eingelegt.

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Während in Österreich die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet wird, ist sie in Tschechien vorerst gescheitert. Das Verfassungsgericht hat die entsprechenden Bestimmungen im Kommunikationsgesetz aufgehoben. Sie hätten die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verkehrsdaten für zwölf Monate vorgesehen. Die Richter in Brünn erklärten diese Vorschrift einstimmig für verfassungswidrig. Wie es in dem Urteil heißt, würden die Bestimmungen gegen Grundrechte verstoßen. Von der Datensammlung sei eine "riesige und unüberschaubare" Zahl an Bürgern betroffen, bemängelten die Verfassungsrichter.

Abgeordnete brachten Gesetz vor Gericht

51 tschechische Abgeordnete hatten die Bestimmung vor das das Höchstgericht gebracht. Sie sahen einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und zu wenig Nutzen durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Weiters fürchteten sie einen Missbrauch der gesammelten Daten. Es dürften nicht uferlos Daten gespeichert werden, sagte der konservative Abgeordnete Marek Benda am Donnerstag. Er sei mit dem Urteil "zu einhundert Prozent zufrieden".

Die Richter erklärten, dass die generelle Speicherung von Gesprächs-, Internet- und Ortsdaten gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße. Zudem widerspreche die Datensammlung dem Gesetz über informationelle Selbstbestimmung.

(Ag.)

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8 Kommentare
Gast: fu hu
02.04.2011 04:32
0 0

beneidenswert

die haben doch tatsächlich politiker und beamte mit gesundem rechtsempfinden und intaktem rückgrat.

davon können wir österreicher und alle eu untertanen nur träumen.

silence
01.04.2011 12:39
0 0

Ich bewundere die Tschechen...

dass sie Rückgrat beweisen und so eine Bestimmung kippen können. Aber unsere Volksverräter?...

Gast: tnshstha
01.04.2011 10:30
2 0

Es ist soweit

Oesterreich wird von Tschechien gezeigt, was Demokratie und Buergerrechte bedeuten.

Und wenn das fuer Tschechien verfassungswidrig ist, warum ist es dann in Oesterreich nicht verfassungswidrig? Sind unsere Standards so viel niedriger? Sind wir demokratie-politisch als Failed-State zu betrachten? Haben uns unsere Fuehrer fuer eine handvoll Dollars verkauft?

Gast: hilft leider nicht
01.04.2011 10:12
0 0

wird leider nicht helfen

denn EU-Recht steht über nationalem Recht, wurde ja im Lissabon Vertrag festgeschrieben.

Antworten Gast: EURlex
01.04.2011 10:48
1 0

Nicht ganz

da die Grundprinzipien der Verfassung dem EU-Recht immer vorgehen. Da kann auch der Vertrag von Lissabon nix ändern.

Antworten Antworten Gast: hilft leider nicht
01.04.2011 13:06
0 0

Re: Nicht ganz

das war die gängige Rechtsmeinung vor Lissabon. Genau deswegen wurde ja im Lissabon Vertrag extra der Vorrang des EU-Rechts festgelegt, damit das nicht mehr gilt - jedenfalls habe ich das so mitbekommen.

Haben sie andere Infos?

Gast: Hellboy
01.04.2011 08:55
2 0

Bravo Tschechien !

und wo sind unsere Flaschen aus dem Parlament...?

Antworten Gast: ich weiß es
01.04.2011 09:44
0 0

Re: Bravo Tschechien !

Unsere Volksverräter sind die TÄTER!

Es kommt nämlich nichts von "der EU", denn "die EU" besteht in Wahrheit aus den Volksverrätern der Mitgliedstaaten.