Während in Österreich die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet wird, ist sie in Tschechien vorerst gescheitert. Das Verfassungsgericht hat die entsprechenden Bestimmungen im Kommunikationsgesetz aufgehoben. Sie hätten die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verkehrsdaten für zwölf Monate vorgesehen. Die Richter in Brünn erklärten diese Vorschrift einstimmig für verfassungswidrig. Wie es in dem Urteil heißt, würden die Bestimmungen gegen Grundrechte verstoßen. Von der Datensammlung sei eine "riesige und unüberschaubare" Zahl an Bürgern betroffen, bemängelten die Verfassungsrichter.
Abgeordnete brachten Gesetz vor Gericht
51 tschechische Abgeordnete hatten die Bestimmung vor das das Höchstgericht gebracht. Sie sahen einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und zu wenig Nutzen durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Weiters fürchteten sie einen Missbrauch der gesammelten Daten. Es dürften nicht uferlos Daten gespeichert werden, sagte der konservative Abgeordnete Marek Benda am Donnerstag. Er sei mit dem Urteil "zu einhundert Prozent zufrieden".
Die Richter erklärten, dass die generelle Speicherung von Gesprächs-, Internet- und Ortsdaten gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße. Zudem widerspreche die Datensammlung dem Gesetz über informationelle Selbstbestimmung.
(Ag.)
Sonnen-Anbeter Gadgets für heiße Tage
Unschöne Anglizismen Sprechen Sie Facebookisch?
Android Das beste Zubehör für Google-Smartphones
Windows-Mustang Wenn Microsoft Autos bauen würde
iPhone vs. Android Die derzeit besten Foto-Apps