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Auch EU-Kommission besorgt über Orange-Verkauf

29.06.2012 | 09:59 |   (DiePresse.com)

Nach der österreichischen Wettbewerbsbehörde hat auch Brüssel eine vertiefende Prüfung des Verkaufs an 3 angekündigt. Die Kommission will sicherstellen, dass der Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen führt.

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Die EU-Kommission hat wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die geplante Übernahme des Mobilfunkbetreibers Organe durch Hutchison 3G Austria ("3"). Eine erste Marktuntersuchung der Brüsseler Behörde habe ergeben, dass die Fusion "erhebliche wettbewerbsrechtliche Probleme auf dem Einzelhandelsmarkt für Endkunden und auf dem Großhandelsmarkt für Netzzugang und Verbindungsaufbau bereiten könnte, wenn Organe als Wettbewerber wegfiele", teilte die Kommission am Freitag mit.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte, mit der Übernahme würde die Zahl der Netzbetreiber in Österreich von vier auf drei reduziert. "Daher muss die Kommission sicherstellen, dass dieser Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen für die Endkunden führt". 3 widerspricht naturgemäß den Bedenken. "Das gemeinsame Unternehmen wird zu signifikanten Konsumenten- und Wettbewerbsvorteilen in Österreich führen", heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.

Die Kommission muss innerhalb von 90 Arbeitstagen entscheiden, ob der wirksame Wettbewerb auf dem Binnenmarkt durch den Zusammenschluss erheblich beeinträchtigt werden könnte. Das Vorhaben wurde am 7. Mai 2012 bei der Kommission angemeldet.

Teile von Orange gehen an A1

Die Mobilfunkbetreiber Hutchison 3G Austria und Orange bieten in Österreich Mobilfunkdienste für Endkunden an und sind darüber hinaus auf damit verbundenen Märkten, wie dem Netzzugang und Verbindungsaufbau für Großkunden, tätig. In Österreich gibt es nur zwei weitere Mobilfunkbetreiber - A1 und T Mobile - auf diesen Märkten. Der Zusammenschluss von 3 und Orange steht in enger Verbindung mit zwei weiteren Vorhaben. Zum einen will 3 die 700.000 Kunden des Orange-Billigtochter Yesss an den Marktführer A1 verkaufen. Dabei handelt es sich aus fusionskontrollrechtlicher Sicht um ein separates Vorhaben, das bei der österreichischen Wettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet wurde. Diese hat dafür bereits das Kartellgericht eingeschaltet, da sie ebenfalls Bedenken hat.

Zum anderen will A1 von 3 Sendestandorte, Frequenzen und Rechte des geistigen Eigentums erwerben, die sich derzeit im Besitz von Orange befinden. Dazu zählt unter anderem die alte Marke "One". Laut 3/Orange muss die Frequenzübertragung von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) genehmigt werden. Die beiden Zusammenschlussvorhaben erfolgen im Vorfeld einer anstehenden Frequenzversteigerung und der Einführung von LTE, der neuen vierten Mobilfunk Generation.

(APA)

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3 Kommentare

Im Kommunismus in dem wir leben, musss man schon vorher den Staat fragen!

Das war früher ein wengerl anders: Da gab es die freie Marktwirtschaft und jeder der mündig war durfte kaufen und verkaufen.

Gast: OE7
29.06.2012 16:19
0 0

Zuständig für die Frequenzen: TKK

"..Laut 3/Orange muss die Frequenzübertragung von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) genehmigt werden..."

Für die Genehmigung der Frequenzübertragung ist nicht die RTR zuständig, sondern die TKK (Telekom Control Kommission).
Die TKK ist zwar bei der RTR angesiedelt und der Leiter der RTR ist auch der Sprecher der TKK, aber ansonsten ist diese Kommission vollkommen weisungsfrei und unabhängig von der RTR.

Gast: Take one und es ist ein echter Klax to be really free
29.06.2012 12:57
1 0

Eine Behörde kann zwar "ahnungslos" sein, aber....

Dem Herrn Krammer sei gesagt: Eine Behörde kann zwar "ahnungslos" sein (Zitat M.K.), aber sie hat die Macht, ein Geschäft nicht zu Stande kommen zu lassen.

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