20.06.2013 09:37 Merkliste 0

Deutscher Konsumentenschutz klagt App Stores

20.08.2012 | 15:47 |   (DiePresse.com)

Microsoft, Nokia und Samsung haben nach Beschwerde ihre AGB geändert. Gegen Google und Apple klagt die Verbraucherzentrale jetzt. Jeweils 25 Klauseln sind der Organisation ein Dorn im Auge.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Auch weltweit tätige Internet-Unternehmen sollen sich in ihren Nutzungsbestimmungen nach deutschen Vorschriften für den Verbraucherschutz richten - mit dieser Forderung geht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt gerichtlich gegen Google und den von Apple betriebenen iTunes-Shop vor. Beanstandet werden jeweils 25 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie die Verbraucherschützer am Montag in Berlin mitteilten. Bemängelt wurden unter anderem ein fehlendes Impressum im Webauftritt, zu lange Vertragsbedingungen und Klauseln zum Nachteil der Verbraucher.

Drei von fünf haben reagiert

Nach einer Prüfung der AGB-Texte verschickte die Verbraucherzentrale Abmahnungen an fünf App-Store-Betreiber mit der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Microsoft und Nokia seien dieser Forderung gefolgt und hätten ihre AGB bereits entsprechend geändert, sagte vzbv-Referentin Bianca Skutnik der Nachrichtenagentur dpa. Samsung habe sich teilweise auf eine Änderung beanstandeter Klauseln eingelassen. Google und iTunes aber hätten es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und seien nun vor dem Landgericht Berlin verklagt worden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht, sagte Skutnik.

Personenbezogene Daten erfasst

Sowohl bei Googles Play Store als auch bei Apples iTunes beanstandeten die Verbraucherschützer jeweils 25 AGB-Klauseln. Bei beiden Anbietern würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer dem aktiv zugestimmt hätten. "Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", kritisierte die Verbraucherzentrale.

Bei Google wurden Formulierungen beanstandet, welche nach Auffassung der vzbv die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher einschränken, etwa mit unbestimmten Begriffen wie "möglicherweise" oder "unter Umständen". Bei iTunes wurde die Länge der Vertragsbedingungen kritisiert, die 21 DIN-A4-Seiten umfassen und "fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten" sind.

(APA/dpa)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

6 Kommentare

kein impressum?

puh, na also wirklich, apple oder google ohne impressum. da weiss man ja gar nicht wer für die stores verantwortlich ist :D

AGBs

Diese steht wirklich drinnen:

”[...] Sie werden diese Produkte nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbesondere nicht um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.[...]“

3 0

Re: AGBs

habe ich gar net gewusst.Jetzt muss ich meine A-Bombe wieder zerlegen ;-).

Re: Re: AGBs

Machen's halt a iBombe draus.;-)

1 0

Re: AGBs

ups. na sowas. wie soll ich jetzt meine nuklearwaffen ohne app-store bauen?! shit. ;)

Re: AGBs

seit DELL (1992) ist das so, hatte bisher keine Zeit mir biologische, chemische oder atomare Kampfstoffe zuzulegen,

schaun wir mal ..,