Orange-„3“-Deal auf wackligen Beinen

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Die Bundeswettbewerbsbehörde könnte an einer Nebenfront die Übernahme der Orange-Diskonttochter Yesss durch A1 verzögern. Daran könnte der ganze Orange-„3“-Deal scheitern. Für Orange wäre es ein schwerer Schlag.

Wien. Man könnte glauben, die größte Hürde bei der 1,3 Milliarden Euro teuren Übernahme des Mobilfunkanbieters Orange durch „3“ sei mit dem Okay der EU am Mittwoch genommen. Doch die echte Herausforderung wartet in Österreich: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) muss noch den Verkauf der Orange-Diskonttochter Yesss an A1 absegnen. Und daran könnte die gesamte Übernahme am Ende scheitern – worüber gerade A1 angeblich nicht sonderlich unglücklich wäre.

Die BWB fährt seit Beginn eine strikte Linie gegen den Mobilfunkdeal. Bereits Anfang Februar, als Orange und Hutchison („3“) ihre Pläne bekannt gaben, ließ die Behörde wissen, dass „ein Okay für dieses Paket nur schwer vorstellbar“ sei. Die Wettbewerbshüter begründeten das damit, dass Marktführer A1 mit dem Kauf von Yesss (um 390 Millionen Euro) noch mächtiger werden würde. Das könnte zu höheren Preisen führen, so die BWB.

Im Juni ging die Behörde in die sogenannte zweite Phase und befasste das Kartellgericht mit der Übernahme. Der Grund: A1 und Orange seien „trotz Bemühungen (. . .) nicht zu Zugeständnissen bereit  gewesen“. Das sorgte bei den involvierten Firmen für Irritationen. Man sei sehr wohl zu Zugeständnissen bereit gewesen, habe aber schlicht nicht gewusst, was sich die Wettbewerbshüter erwarten.

Positiver Gerichtsentscheid

Das Kartellgericht gab ein Gutachten in Auftrag, das die Auswirkungen der Übernahmen beleuchtet. Die Gutachterin kam zum Schluss, dass „die Telekom Austria nach dem Erwerb von Yesss! keine marktbeherrschende Stellung hat“.

Aufgrund des Gutachtens genehmigte das Kartellgericht Ende November den A1-Yesss!-Deal. Das sorgte bei der BWB für heftige Kritik: Das Gutachten sei in wesentlichen Teilen falsch, unzureichend und im „ökonometrischen Modell nicht schlüssig nachvollziehbar“. Interessant ist die Kritik, weil die Sachverständige, die das Gutachten erstellt hatte, von der BWB vorgeschlagen worden war. Der Experte, den A1 im Kartellverfahren nominiert hatte, war vom Gericht abgelehnt worden.

Die Behörde hat bis Ende des Jahres Zeit, um gegen das Urteil zu berufen. Ob sie das macht, dazu gibt es unterschiedliche Signale. Das „Wirtschaftsblatt“ zitierte einen Sprecher der Behörde, der einen Rekurs ankündigte. Einen Tag später relativierte eine BWB-Sprecherin und erklärte, ihr Kollege sei falsch zitiert worden. Jetzt sagt man bei der BWB gar nichts mehr und erklärt nur, man werde kommende Woche eine Entscheidung treffen.

Bei den involvierten Firmen versteht man die negative Haltung der BWB nicht. „Die Behörde war von Beginn an gegen den Deal. Vielleicht spielt da mehr mit als nur die Bedenken wegen des Wettbewerbs; vielleicht will sich jemand bei dem Deal persönlich profilieren.“ Zitieren lassen will sich kein Gesprächspartner, nicht einmal den Namen der Firma will man in Zusammenhang mit Kritik an der BWB in der Zeitung lesen.

In der Bundeswettbewerbsbehörde weist man die Mutmaßungen zurück: Es gehe einzig um den Wettbewerb in Österreich.

Sollte die Behörde in die zweite Instanz gehen, könnte das den gesamten Deal zu Fall bringen. Denn Hutchison will nur dann Orange übernehmen, wenn der Kaufpreis unter einer Milliarde Euro liegt. Und auf diesen Betrag kommt man nur, wenn A1 Yesss kaufen kann.

Doch bei A1 hat sich die Liebe zu Yesss dem Vernehmen nach deutlich abgekühlt. A1 leidet unter schlechten Ergebnissen, da kommt eine Ausgabe von 390 Mio. Euro wenig gelegen. Angeblich hat der Leiter der Investor Relations bei der Telekom, Matthias Stieber, vor Investoren bereits erklärt, dass man an der Übernahme nicht mehr interessiert sei. Stieber dementiert das gegenüber der „Presse“. Ein A1-Sprecher erklärt, man stehe zu der Vereinbarung.

Kein Netzausbau bei Orange

Die Vereinbarung würde mit einer Berufung der BWB freilich hinfällig werden. Denn A1 kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es bis Ende Jänner 2013 keine Entscheidung über den Verkauf gibt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als zweite Instanz des Kartellgerichts wird nach Meinung von Rechtsexperten „erst im Februar oder März“ über die Causa befinden.

Für Orange wäre es ein schwerer Schlag, würde der Deal platzen. Der Mobilfunkbetreiber hat seit Monaten nicht mehr in den Ausbau seines Netzes investiert, weil man von der Übernahme durch „3“ ausging. Das ganze Unternehmen sei „auf Sparflamme“ gefahren worden, heißt es.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2012)

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