T-Mobile konnte keine aufschiebende Wirkung der Übernahme des Mobilfunkers Orange durch den kleineren Konkurrenten 3 erreichen. Die Tochter des gleichnamigen deutschen Konzerns hatte beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde gegen die Übergabe von Orange-Frequenzen an A1 im Zuge der Übernahme eingelegt und die Transaktion so verhindern wollen. Das ist gescheitert. Den Anträgen auf aufschiebende Wirkung wurde nicht stattgegeben.
Der VwGH begründet die Ablehnung damit, dass T-Mobile "einen ihr entstehenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil nicht durch Darlegung ihrer gesamten wirtschaftlichen Situation ausreichend konkretisiert" habe. Über die Beschwerden selbst will das Gericht gesondert entscheiden.
3 hat den Kauf von Orange bereits mit 3. Jänner 2013 abgeschlossen. Ab Sommer sollen die bisherigen Orange-Kunden im 3-Netz funken können. Später sollen alle Kunden unter einer neuen gemeinsamen Marke aufgenommen werden.
(APA/db)
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