Orange-Drei-Deal: EuGH prüft Frequenzvergabe

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OrangeDreiDeal EuGH prueft Frequenzvergabe(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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T-Mobile fürchtet einen Wettbewerbsnachteil und fühlt sich durch die Prüfung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt.

Die Fusion am österreichischen Mobilfunkmarkt führt zu weiteren Nachwehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, die Aufteilung der Frequenzen nach dem Zusammenschluss von Orange und Drei vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. T-Mobile, nach A1 der zweitgrößte Mobilfunker des Landes, fürchtet einen Wettbewerbsnachteil beim Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration LTE, da A1 und Drei nach dem Deal mit Frequenzen ausgestattet seien, die T-Mobile fehlen.

Nach der Übernahme von Orange durch Drei hatte Drei ein Paket der Orange-Frequenzen an A1 verkauft. Die zuständige Telekom-Kontroll-Kommission hatte dieses Geschäft in einem knappen Verfahren bewilligt. T-Mobile kritisiert, dass dabei zu ungenau geprüft wurde. T-Mobile legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein und blitzte im Jänner mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung ab. Über die Beschwerde über die Frequenzentscheidung der TKK wollte der VwGH damals gesondert entscheiden.

Die Prüfung durch den EuGH könnte Auswirkungen auf das Frequenvergabeverfahren im Herbst haben, in dem die ersehnte "Digitale Dividende" versteigert wird. Dabei geht es um Frequenzen, die durch die Abschaltung des Analog-Fernsehens freigeworden sind. Die Mobilfunker benötigen sie für den LTE-Ausbau am Land.

3 hat den Kauf von Orange bereits mit 3. Jänner 2013 abgeschlossen. Ab Sommer sollen die bisherigen Orange-Kunden im 3-Netz funken können. Später sollen alle Kunden unter einer neuen gemeinsamen Marke aufgenommen werden.

(Red.)

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