T-Mobile sieht sich durch das Urteil des VwGH in seiner Kritik an der Frequenzaufteilung nach der Orange-Übernahme durch Drei bestätigt.
Die Übernahme von "Orange" durch "Drei" ("3", Hutchison) geht doch nicht so glatt über die Bühne wie gedacht. Wie Mitbewerber T-Mobile am Montag informierte, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Frequenz-Neuaufteilung zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet.
"T-Mobile sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt, einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil aufgrund der Übernahme von Orange-Frequenzen durch Drei zu haben. (...) Die Entscheidung bestätigt uns darin, dass es zu einem neuen Verfahren kommen mus", kommentierte T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth den VwGH-Beschluss.
Er vermutet, die jetzige Entscheidung des VwGH kann Auswirkungen auf die für Herbst anberaumte Auktion von Frequenzen haben. Denn je nach Ausgang des Verfahrens könnte es zu einer Aufhebung der TKK-Bescheide im Zusammenhang mit der Fusion H3G/Orange kommen. "Damit wäre die Frequenzverteilung aufgrund der Fusion wieder am Start angelangt, in einem neuen Verfahren müsste T-Mobile die zuvor verweigerte Parteienstellung eingeräumt werden", so Bierwirth.
(APA)