Handy-Garantie: Der Trick mit dem "Wasserschaden"

HandyGarantie Trick Wasserschaden
HandyGarantie Trick Wasserschaden(c) REUTERS (� Bobby Yip / Reuters)
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Konsumentenschützer kritisieren, dass Handyhersteller wegen angeblicher Feuchtigkeit vorschnell Garantie und Gewährleistung ausschließen würden.

Mit dem Argument, das Mobiltelefon sei offensichtlich nass geworden, werden Handynutzer laut Konsumentenschützern häufig vorschnell um ihre Gewährleistungsansprüche gebracht. Sich dagegen zu wehren, sei unwirtschaftlich, da ein Gegengutachten den Preis eines Smartphones schnell übersteigen kann. Es gibt aber auch unabhängige Reparaturbetriebe, die sogar von den Servicestellen als "irreparabel" eingestufte Handys wieder zum Leben erwecken können.

Bis zu 40 Euro "Bearbeitungsgebühr"

"Es ist immer dieselbe Geschichte", heißt es im Magazin "Konsument" (Juni-Ausgabe): Ein neuwertiges Handy funktioniert nicht mehr, der Benutzer schickt es im Vertrauen, dass die Sache im Rahmen der Gewährleistung erledigt wird, an die Servicestelle. Dann flattert ihm eine Rechnung über 30 bis 40 Euro ins Haus, mit dem Vermerk, dass ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorliege, der weder von der Gewährleistung noch von der Garantie gedeckt ist. Der Rechnungsbetrag wird als Bearbeitungsgebühr eingehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat von Februar 2012 bis vergangenen April rund 170 solcher Berichte von verärgerten Kunden gesammelt. Mehr als die Hälfte der Fälle waren Smartphones der Marke Samsung (überwiegend Galaxy oder Nexus), an zweiter Stelle folgten Nokia-Modelle mit einem Anteil von 13 Prozent. Der hohe Anteil an Samsung- und Nokia-Geräten erklärt sich mit dem in Österreich gleichermaßen hohen Marktanteil der Marken.

In vielen Fällen sei "von Feuchtigkeit keine Spur oder der Feuchtigkeitseintritt hängt nicht ursächlich mit dem Schaden zusammen", berichten die Konsumentenschützer aus ihren Erfahrungen. Die Wasserschäden seien vorgetäuscht. Mit Gegengutachten und Klagsandrohung gegen Verkäufer bzw. Hersteller vorzugehen sei nur dann sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese bereit ist, den Fall zu übernehmen.

Öffnen, pusten, repariert

Manche Handys sind laut den Konsumentenschützern offenbar konstruktionsbedingt besonders anfällig. Es sei denkbar, dass bei Geräten, bei denen sich der Anschluss für das USB-Kabel an der Unterseite befindet, leichter Feuchtigkeit eindringen kann. Das muss jedoch nicht zu einem irreparablen Schaden führen. "Uns sind mehrere Erfahrungsberichte zugegangen, in denen Konsumenten darüber berichten, dass sie nach einer verweigerten Gewährleistung ihr Handy geöffnet haben und die Kontakte entweder mit einer Bürste von Oxidationsspuren gereinigt oder diese ausgeblasen haben - danach funktionierte das Gerät wieder einwandfrei."

Tatsächlich kann schon wenig Feuchtigkeit genügen, einen Schaden zu verursache. Um vorzubeugen, sollte man das Mobiltelefon möglichst nicht im Regen verwenden und bei Gefahr von Kondenswasserbildung ausschalten. Wenn das Handy doch feucht geworden: ausschalten, öffnen, den Akku herausnehmen und die Teile mehrere Tage trocknen lassen.

(APA)

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