Handy: OGH verbietet Zusatzgebühr beim Anbieterwechsel

A woman uses a smartphone in New York City
A woman uses a smartphone in New York City(c) REUTERS (� Mike Segar / Reuters)
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Das "Freikaufen" aus tele.ring-Verträgen wird billiger. Wer den Handyanbieter wechselt, muss keine Abschlagszahlung leisten, urteilt der OGH.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erleichtert den Wechsel des Mobilfunkproviders bei aufrechter Vertragsbindung. Wer wechselt, muss zwar die Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit bezahlen, eine zusätzliche "Abschlagszahlung" darf der alte Mobilfunk-Anbieter aber nicht verlangen. Der OGH hat damit einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen T-Mobile stattgegeben.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile für die Marke "tele.ring" fand sich die Klausel: "Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben." Diese zusätzliche Vertragsstrafe sei für Kunden - so der OGH - gröblich benachteiligend und überraschend. Die Klausel sei daher gesetzwidrig und unwirksam.

Kunden müssen Geld zurückverlangen

In der Vergangenheit rechtswidrig kassierte Beträge müssen vom Mobilfunker zurückgezahlt werden, teilte der VKI am Donnerstag in einer Aussendung mit. Das passiert aber nicht automatisch, sondern muss von den betroffenen Kunden ausdrücklich verlangt werden.

"Diese Abschlagszahlungen haben nur einen Sinn: den Wechsel zu anderen Anbietern zu erschweren", sagte der Leiter des Bereichs Recht im VKI, Peter Kolba, laut Aussendung.

(APA)

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