Urteil: Yesss-AGB teilweise gesetzwidrig

A Google employee wears an LG G Android Wear smart watch while using his phone at the Google I/O developers conference in San Francisco
A Google employee wears an LG G Android Wear smart watch while using his phone at the Google I/O developers conference in San Francisco(c) REUTERS (� Elijah Nouvelage / Reuters)
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Der VKI hat ein Urteil gegen die A1-Billigmarke yesss erwirkt. Unter anderem wurden kostenpflichtige Papierrechnungen und intransparente Tarifverweise beanstandet.

Zehn von elf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der A1-Billigmarke yesss sind gesetzwidrig. Das entschied der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Verbandsklage des Konsumentenvereins VKI. Unter den beanstandeten Klauseln finden sich unter anderem eine Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnungen und ein intransparenter Verweis auf die "jeweils gültige Tarifübersicht".

Die jeweils gültigen Tarife seien nur mit erheblichen Suchaufwand recherchierbar, urteilt der OGH. Zudem sei die Klausel zu den Tarifen unklar formuliert und suggeriere, dass die Tarife für den Verbraucher ohne Einschränkung gültig seien. Gesetzwidrig ist laut dem Gericht auch die Androhung, SIM-Karten zu deaktivieren, wenn sechs Monate lang keine Umsätze verzeichnet würden. Das wäre eine unzulässige Bestrafung von "Zu-wenig-Telefonierern". Alle beanstandeten Klauseln listet der VKI auf seiner Website auf.

Urteil auch gegen bob 

Erst vor wenigen Monaten ging der VKI auch erfolgreich gegen die AGB des Billig-Anbieters bob (A1) vor. 22 Klauseln sind gesetzwidrig, urteilte damals das Handelsgericht Wien. Unter anderem beanstandete das Gericht zu weitgehende Haftungsausschlüsse zu Gunsten des Anbieters und die Verpflichtung für Kunden, ein inländisches Konto zu besitzen. Letzteres widerspricht der Sepa-Verordnung für den europäischen Zahlungsverkehr.

(sg)

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