Zu teurer Handytarif: Drei muss Erhöhung zurücknehmen

Frau am Sandstrand telefoniert mit einem Handy im Ausland
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2014 erhöhte der Mobilfunkbetreiber Drei bei zwei Tarifen die Grundgebühr und führte eine Servicepauschale sowie eine Wertsicherung ein. Laut OGH-Urteil war das unzulässig.

"4 Immer" und "4 Immer Young" wurden 2014 plötzlich wesentlich teurer. Denn damals erhöhte der Mobilfunkbetreiber Drei die Grundgebühr für diese beiden Handytarife und führte ein Servicepauschale sowie eine Wertsicherung ein. Das war jedoch unzulässig, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) aufgrund einer Klage der Arbeiterkammer (AK) erkannte. Drei muss die Verteuerung nun zurücknehmen.

One hatte 2007 den One-Tarif "4 Immer" und den Tarif "4 Immer Young" für unter 27-Jährige intensiv beworben. In der Werbung hieß es: "4 Immer: Telefonieren Sie für immer um 4 Cent in alle Netze, für immer nur 4 Euro Grundgebühr". Für alle unter 27-Jährigen beinhaltete der Tarif zusätzlich SMS in alle Netze für 4 Cent und war mit dem Hinweis versehen: "gilt ein ONE-Leben lang".

Drei hat nach der Fusion mit One im September 2014 seine KundInnen verständigt, dass mit Oktober 2014 die Grundgebühr des Tarifs "4 Immer" und "4 Immer Young" erhöht wird - von vier auf sechs Euro. Zudem wurde ein Servicepauschale von 19,90 Euro jährlich neu eingeführt. Der Tarif wurde auch mit einer Wertsicherung versehen.

"4 immer" wird laut OGH als "für immer" verstanden

Die AK brachte eine Verbandsklage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beim Handelsgericht Wien ein. Jetzt gibt auch der OGH der AK Recht: Die bei den Tarifen erfolgten Entgelterhöhungen sind laut OGH Urteil unzulässig. Die Begründung: Die Ankündigung "4 Immer" wird zu Recht im Sinn von "für immer" verstanden. Der zeitliche Bezug der Ziffer "4" im Sinn von immerwährend ergibt sich auch aus der Tarifbezeichnung "4 Immer Young". Der OGH konnte auch keine marktschreierische Werbung feststellen. Im Zweifel ist von einer ernst gemeinten Behauptung auszugehen.

Die AK hat Drei aufgefordert, allen Betroffenen die seit Oktober 2014 zu viel bezahlten Entgelte zurückzuzahlen und die Tariferhöhung(en) zurückzunehmen. Der Mobilfunkbetreiber wird bei diesen Tarifen die seit 2014 vorgenommenen Erhöhungen nicht mehr verrechnen. Die schon zu viel gezahlten Entgelte will er aber nur jenen zurückerstatten, die sich bei Drei melden.

(red.)

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