Mobilfunkstudie „entsprach nicht guter wissenschaftlicher Praxis“

Mobilfunkstudie bdquoentsprach nicht guter
Mobilfunkstudie bdquoentsprach nicht guter(c) Clemens Fabry
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Die „Kommission für Wissenschaftliche Integrität“ stellt dem Wiener Arbeitsmediziner Hugo Rüdiger kein gutes Zeugnis aus. Ob Handystrahlung wirklich ungefährlich ist, bleibt ungewiss.

Im August 2005 erreichte die Sorge vor möglichen Gesundheitsschäden durch Handys ihren Höhepunkt in Österreich, die Wiener Ärztekammer warnte vor dem Gebrauch vor allem durch Kinder: Handystrahlung könne sich auf „das menschliche Erbgut“ auswirken. Das stützte sich unter anderem auf Forschungen des Leiters der klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin der Med-Uni Wien, Hugo Rüdiger: In seinem Labor hatte sich gezeigt, dass Frequenzen, wie sie in der Mobiltelefonie verwendet werden, die DNA bestimmter Zellen schädigen.

Diese Befunde bzw. ihre Publikationen wurden rasch unter Beschuss genommen, es wurde der Verdacht geäußert, Daten seinen „fabriziert“ worden, 2008 schloss sich der Rektor der Med-Uni, Wolfgang Schütz, der Kritik an und vermutete „schweres wissenschaftliches Fehlverhalten“. So etwas – dass eine Universität sich öffentlich gegen einen Mitarbeiter wendet – ist höchst selten in Österreich. Und ein unabhängiges Gremium zur Prüfung von Vorwürfen gegen Forscher gab es lange nicht, es kam auch erst durch internationalen Druck auf den Weg: „Something, it seems, is rotten in the State of Austria“, schrieb Nature 2008, es ging um einen Fälschungsverdacht an der Med-Uni Innsbruck bzw. um den Generalverdacht, im Staate Österreich werde alles unter der Decke gehalten.

Das beschleunigte die Gründung der unabhängigen und international besetzten „Kommission für Wissenschaftliche Integrität“, Ende 2009 ging bei ihr der „Verdacht auf Fälschung in zwei Studien“ gegen Rüdiger ein. Nun steht das Urteil fest, ausnahmsweise öffentlich (sonst herrscht Vertraulichkeit): Die Kommission konnte „den Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften“.

Mangels Sorgfalt nicht nachvollziehbar

Aber: „Bei allen Publikationen entspricht die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können.“

In der inhaltlichen Hauptfrage hält sich die Kommission zurück: Sind Handys bzw. ihre Strahlen gefährlich? „Die wissenschaftliche Gemeinschaft ist noch zu keinem abschließenden Erkenntnisstand gelangt.“ jl

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2010)

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