Wenn Apple gegen Birnen in die Schlacht zieht

Apple (links) befürchtet laut EUIPO zu Recht eine Verwechslungsgefahr mit Pear Technologies (rechts)
Apple (links) befürchtet laut EUIPO zu Recht eine Verwechslungsgefahr mit Pear Technologies (rechts)(c) The Register
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Apple hat ein IT-Unternehmen erfolgreich geklagt, weil diesem eine Birne als Firmenlogo diente.

Firmen müssen sich vor Nachahmern schützen. Das ist klar. Immerhin wird auch viel Geld in den Aufbau einer Marke und der Produkte investiert. Mit den Gewinnen kommen nicht nur Neider, sondern auch Nachahmer, die auf der Erfolgswelle mitschwimmen wollen, ohne selbst viel dafür zu tun. Die Angst vor billigen Kopien, die den Markt überschwemmen und damit gar die eigene Marke schwächen, kann aber auch seltsame Blüten treiben. Das zeigt ein aktueller Fall, der durch den Beschluss des europäischen Intellectual Property Office EUIPO seinen Höhepunkt erreicht.

2014 klagte Apple eine Technologiefirma aufgrund ihres Firmenlogos. Das britische Unternehmen Pear Technologies hatte seinem Namen entsprechend eine Birne als Logo. Dies schmeckte Apple so gar nicht, weswegen prompt die Anwälte losgeschickt wurden. Für Apple war die Verwechslungsgefahr zu groß. Nach drei Jahren bekam der Hersteller des iPhones nun recht. Wer glaubt, dieser Fall sei aufgrund seiner Skurrilität in den USA ausgetragen worden, irrt. Hier wurde europäisches Recht gesprochen.

Apple fühlt sich oft bedroht

Apple hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Konkurrenten geklagt, wenn es sich – mehr oder weniger berechtigt – bedroht gefühlt hat. Man denke an den Fall eines Familien-Cafés, das den Namen Apfelkind führte. An dem Bonner Unternehmen hat sich der Konzern trotz einer Armee an Anwälten die Zähne ausgebissen. Nach zwei Jahren haben Gerichte schlussendlich festgestellt, dass die Belange von Apple durch das Lokal in keiner Weise bedroht sind.

Selbst bei der 100-Millionen-Dollar-Klage gegen Samsung ging es nicht um Technologien, sondern um Designfragen wie die abgerundeten Ecken bei Smartphones, beim Unternehmen Pears Technologies, das auf Software-Entwicklung und Digital Mapping, dem Kartografieren von Daten, spezialisiert ist, nicht um mögliche Patentrechtsverletzungen. Apple stieß sich lediglich an der stilisierten Darstellung des Logos in Birnenform.

Von dem Sprichwort, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen soll, wollen die Anwälte des iPhone-Herstellers nichts wissen und argumentieren in der Anklageschrift, dass Verwechslungsgefahr bei den Firmenlogos bestehe. Das Logo zeige eine stilisierte Obstdarstellung und setze zudem auf eine ähnliche „glatte, geschmeidige, runde Silhouette“.

Die nachträgliche Integration des Firmennamens in das Logo hat nicht geholfen. Der US-Konzern blieb stur. Die Firma Pear Technologies versuchte in einem letzten Schritt, dem übermächtigen Kläger entgegenzukommen, und überarbeitete die Birne. Doch auch das war Apple zu wenig.

Nach drei Jahren setzte das EUIPO einen Schlussstrich unter den Fall und gab – für viele überraschend – Apple wieder recht. Dem EUIPO zufolge, könnte „Apples hohe Reputation“ dazu führen, dass die beiden Unternehmen in Zusammenhang gebracht werden und Pear Technologies dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil erhalten könnte.

Im Falle einer Verwechslung: Das Logo von Pear Technologies ist links.
Im Falle einer Verwechslung: Das Logo von Pear Technologies ist links.

>>> The Register.

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