Oberstes US-Gericht befasst sich mit Daten-Streit zu E-Mails

(c) Die Presse/Clemens Fabry
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Regierung fordert von Microsoft Zugriff auf Server im Ausland. Auslöser ist ein Fall von Drogenhandel, der seit vier Jahren andauert.

Seit Jahren wehrt sich der US-Softwarekonzern Microsoft gegen Forderungen der Strafverfolgungsbehörden, im Ausland gespeicherte E-Mails herauszugeben - nun wird das Oberste Gericht das letzte Wort haben. Der Supreme Court in Washington entschied am Montag, den für den Datenschutz brisanten Fall zur Entscheidung anzunehmen.

Ausgelöst worden war der seit vier Jahren währende Streit durch Ermittlungen zum Drogenhandel. Die Behörden verlangten im Zuge dieser Ermittlungen von Microsoft die Übergabe von E-Mails. Dazu gehörten neben in den USA gespeicherten Mails auch solche, die auf einem Server in Irland abgelegt waren. Wegen der Weigerung des Unternehmens kam es zum Gerichtsstreit.

In der ersten Etappe erlitt Microsoft eine Niederlage. Eine Richterin in New York entschied 2014, dass das Unternehmen die Mails auszuhändigen habe. Der Konzern tat dies daraufhin aber nur mit allen innerhalb der USA gespeicherten Mails, nicht aber mit jenen in Irland.

Gericht entschied gegen Herausgabe, um US-Daten zu schützen

In der nächsten Etappe bekam Microsoft dann Recht. Ein Bundesberufungsgericht in New York entschied im vergangenen Jahr, dass das Unternehmen die Mails von dem irischen Server nicht herausgeben müsse. Das Gericht führte dabei vor allem an, dass eine andere Entscheidung ausländische Regierungen dazu veranlassen könnte, die Herausgabe von in den USA gespeicherten Daten zu verlangen.

Diese Entscheidung wurde wiederum vom US-Justizministerium angefochten. Es argumentiert, dass die von Microsoft vertretene Position der nationalen Sicherheit einen "unmittelbaren, schweren und dauerhaften Schaden" zufüge. "Hunderte, wenn nicht Tausende von Ermittlungsverfahren" vom Terrorismus über den Betrug bis hin zur Kinderpornografie würden dadurch erschwert. Die Entscheidung des Obersten Gerichts zu dem Fall soll nun bis Juni 2018 ergehen.

Nicht der erste Streit mit Tech-Unternehmen

Die US-Behörden haben in den vergangenen Jahren auch mit anderen Hightech- und Softwarekonzernen über die Herausgabe von Nutzerdaten gestritten. Besonders viel Aufmerksamkeit erregte der Daten-Streit zum mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag im kalifornischen San Bernardino vom Dezember 2015 mit 14 Toten. Das Justizministerium hatte versucht, Apple zur Entschlüsselung des iPhones des Täters zu zwingen.

Apple begründete seine Weigerung damit, dass kein Präzedenzfall für eine Missachtung der Bürgerrechte geschaffen werden dürfe. Die Bundespolizei FBI knackte das Smartphone des bei einem Schusswechsel getöteten Attentäters dann schließlich ohne Hilfe des Technologiekonzerns.

(APA/DPA)

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