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Die Todesstrafe hatte zu Kriegszeiten Saison

14.10.2008 | 18:51 |   (Die Presse)

Ein neuer Sammelband fasst die Geschichte der Todesstrafe und ihrer Abschaffung in Österreich zusammen.

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Es ist nicht lange her, da wurde Arnold Schwarzeneggers Name vom Grazer Stadion entfernt, weil er als Gouverneur von Kalifornien in Sachen Todesstrafe besonders unnachgiebig war. Wie lange ist es eigentlich her, dass Österreich die Todesstrafe abgeschafft hat? Erst 40 Jahre. Zum Jubiläum wurde heuer im Februar ein Symposion der Österreichischen Liga für Menschenrechte und der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz abgehalten, dessen Ergebnisse nun in Buchform vorliegen: „Mit dem Tode bestraft“ fasst die historischen und politischen Aspekte des tristen Themas zusammen und zeichnet auch ein Bild der aktuellen Situation aus Ländern, in denen bis heute für die Abschaffung der Todesstrafe gekämpft wird.

Wie hielt es nun Österreich mit der Todesstrafe? In der Habsburgermonarchie ging es noch recht friedlich zu. In der österreichischen Reichshälfte wurden weniger Todesurteile ausgesprochen, als es damals in anderen Staaten üblich war (etwa 70 pro Jahr). Davon wurden nur ein bis zwei Hinrichtungen vollzogen. Erst zu Kriegsbeginn 1914 änderte sich dies: Politische Delikte wurden ans Militärgericht übertragen, die Todesurteile stiegen dramatisch an. Der Zeitgeschichtler Hans Hautmann berichtet, dass die Quantifizierung schwierig sei, aber während des Ersten Weltkriegs mehrere zehntausend Hinrichtungen vollzogen wurden. Nach dem Krieg wurde es ruhiger, die Todesstrafe wurde in der Ersten Republik abgeschafft. Jedoch nur im ordentlichen Verfahren – im standrechtlichen Verfahren blieb sie weiterhin bestehen, wurde aber bis 1934 nicht exekutiert. Erst nach den Februarkämpfen 1934 kam es wieder zu Hinrichtungen, beschreibt der Rechtsgeschichtler Martin Polaschek: neun an der Zahl – nach dem Juliputsch folgten weitere zwölf.


Letzte Exekution in Österreich 1950

Einen Bericht über die Todesurteile der Nazizeit legt der deutsche Rechtswissenschaftler Wolfgang Form vor. Er weist darauf hin, dass nach dem „Anschluss“ zwar weiterhin österreichisches Recht galt, aber durch eine Liste an gesetzlichen Verordnungen eine strengere Gesetzeslage herbeigeführt wurde: 42 Delikte forderten in der NS-Zeit die Todesstrafe. Das ging von schwerwiegenden Delikten wie Hochverrat oder Wehrmittelbeschädigung bis hinein ins Alltagsleben: Hören eines ausländischen Senders, Schwarzschlachtungen von Tieren oder illegaler Lebensmittelhandel. Für fast alles konnte die Todesstrafe verhängt werden. Der Spruch „Wir haben ja nicht anders gekonnt, als ,Sieg Heil‘ zu rufen“ scheint nach dieser Aufzählung berechtigt, schließlich wurde jedes abweichende Verhalten mit dem Tode bestraft. Doch Form meint im Gespräch: „Für mich ist jeder, der dieser Rechtslage entsprochen hat – vor allem Richter und Staatsanwälte – ein Täter.“

Nach der NS-Zeit ging es brutal weiter, denn nun musste man mit den Tätern gerichtlich verfahren. Zu diesem Zwecke existierten zwischen 1945 und 1955 österreichische Volksgerichte, die u.a. nach dem Kriegsverbrechergesetz ahndeten und 43 Todesurteile fällten. 30 davon wurden vollstreckt, das letzte im April 1948 gegen den SS-Stabsführer von Dachau. Auch die alliierten Besatzungsmächte ahndeten Kriegsverbrechen mit der Todesstrafe: Am meisten Hinrichtungen vollstreckten die Briten (42), keine einzige die Franzosen. Zusätzlich verhängten auch die ordentlichen Strafgerichte zwischen 1945 und 1950 57 Todesurteile: Es kam zu 16 Hinrichtungen. Die letzte Exekution in Österreich erfolgte im März 1950.

Es sollte weitere 18 Jahre dauern, bis die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen wurde: Nachdem im Mai 1950 gegen die Todesstrafe im ordentlichen Strafverfahren entschieden wurde, dauerte es lange, bis auch die – wie Rechtswissenschaftler Roland Miklau es ausdrückt – „Restposten“ in der Rechtsordnung (Standrecht, Ausnahmegerichte) beseitigt wurden. Es war just das „Love and Peace“-Jahr 1968, in dem die Totalabschaffung der Todesstrafe als Verfassungsgrundsatz am 7. Februar beschlossen wurde. Für junge Menschen ist es heute wohl schwer vorstellbar, dass bis vor 40 Jahren in Österreich noch die (theoretische) Möglichkeit bestand, die Todesstrafe zu verhängen. vers

Claudia Kuretsidis-Haider, Heimo Halbrainer, Elisabeth Ebner (Hrsg.): Mit dem Tode bestraft. 208 S., Clio Verlag Graz.
Buchpräsentation am Dienstag, 21.10., um 17 Uhr im Parlament.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2008)

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