Brüssel. Wer in Österreich seinen Arbeitsplatz infolge der Globalisierung oder der gegenwärtigen Wirtschaftskrise verliert, bekommt mehr als dreimal so viel Unterstützung bei der Suche nach neuer Arbeit wie im EU-Durchschnitt der anderen 26 Mitgliedstaaten. Das zeigt der jährliche Bericht über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der am Dienstag veröffentlicht worden ist.
Diesen mit jährlich 500 Millionen Euro gefüllten Geldtopf gibt es seit Anfang 2007. Er soll Arbeitslose bei der Umschulung und Suche nach neuen Stellen unterstützen. Zunächst 50 Prozent, seit dem Jahr 2009 65 Prozent der Kosten dafür stellt der Fonds den jeweiligen nationalen Arbeitsämtern zur Verfügung.
Das heimische Arbeitsmarktservice war in den bisher fünf Jahren des Globalisierungsfonds offensichtlich am erfolgreichsten bei der Gestaltung der Förderansuchen. Im Durchschnitt erhielt es 15.171 Euro pro gefördertem „Globalisierungsopfer“ aus Brüssel. Der Mittelwert aller EU-Staaten beträgt 4674 Euro pro Arbeitssuchendem, und auch der zweithöchste Pro-Kopf-Betrag (nämlich jener Dänemarks) liegt mit 10.172 Euro klar hinter dem österreichischen Wert.
Autosektor größter „Kunde“
Aus dem Bericht der Europäischen Kommission geht nicht hervor, wieso die bisher sechs österreichischen Förderansuchen so großzügig behandelt wurden. Der Bericht legt allerdings einige andere interessante Tatsachen offen. So betrafen 33 der bis Ende 2011 eingegangenen 97 Förderanträge nur drei Branchen: Auto, Textil und Druckereien. Aus der Autoindustrie kommen die meisten jener Arbeitslosen, die vom Globalisierungsfonds unterstützt werden. Rund 113 Millionen Euro für die Förderung von rund 21.000 ehemaligen Arbeitnehmern aus dieser Branche gingen in Brüssel ein.
Die jährlich verfügbaren 500 Millionen Euro wurden übrigens bisher in keinem Jahr nur annähernd ausgeschöpft. 2011 wurden 128 Millionen Euro bereitgestellt, um 50 Prozent mehr als 2010.
Der Bericht zeigt weiters, wie viel Zeit die Politik weiterhin für die Absegnung der Ansuchen braucht. Die Kommission prüft zwar deren Form und Inhalt. Der Beschluss der Zahlungen liegt aber beim Europaparlament und dem Rat, also dem Entscheidungsgremium der nationalen Regierungen. Und das dauert: Im Durchschnitt dauerte es im Jahr 2011 rund 223 Tage vom Eingang des Antrags bei der Kommission bis zur Auszahlung. Das waren um sieben Arbeitstage mehr als im Jahr davor. Rund 112 Tage davon prüft die Kommission, 60 Tage das Parlament und der Rat, und danach dauert es noch einmal gut 50 Tage bis zur Auszahlung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2012)
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