Bankgeheimnis: Der Brief von Finanzministerin Fekter

Der Entwurf des Schreibens an die EU-Kommission.

Finanzministerin Maria Fekter kann sich nun doch einen Übergang zum automatischen Informationsaustausch und damit der Aufgabe des Bankgeheimnisses für Ausländer vorstellen, wenn vier Bedingungen erfüllt werden. Der Entwurf des Schreibens an die EU-Kommission, das noch in den Feinheiten ausformuliert wird, soll so rasch wie möglich nach Brüssel an EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta und den irischen EU-Ratsvorsitzenden und Finanzminister Michael Noonan geschickt werden.

In dem Brief heißt es, dass Österreich nach seiner am jüngsten informellen EU-Finanzministerrat in April formulierten Position seinen Standpunkt über die Diskussion betreffend die Zinsbesteuerungsrichtlinie präzisiere. "Österreich war immer, und ist es weiterhin, ein Unterstützer der vorgeschlagenen Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie" gewesen. Darüber hinaus "befürworten wir sehr stark Vereinbarungen auch mit Drittstaaten, die die Annahme der Richtlinie durch diese Drittländer garantieren". Allerdings sei es nicht möglich gewesen, bisher ein Verhandlungsmandat der EU-Kommission zu geben, weil der Rat über die internationalen Entwicklungen in dem Vorschlag geteilter Meinung gewesen sei.

Österreich habe immer damit argumentiert, dass der Begriff "internationale Entwicklungen" klar präzisiert" werden müsse.

"In diesem Zusammenhang fordern wir:

1. Der Begriff internationale Entwicklungen muss zumindest einen Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Modell bedeuten. Wenn dieser Begriff als OECD-Standard verstanden werde, gebe es eine doppelte Verpflichtung: Den Austausch von Bankinformationen ebenso wie die Auskunft über die Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Trusts oder ähnlichen Organisationsstrukturen. Beide Verpflichtungen müssen erfüllt werden.

2. Um den Informationsaustausch effektiv zu gestalten, müsse es eine "klare Transparenz und einen Zugang zu Eigentümer-Informationen geben. Das deutsche Diskussionspapier vom informellen ECOFIN im April unterstreicht, dass es notwendig ist, auf jeden Fall den letztendlichen nutznießenden Eigentümer hinter einer rechtlichen Körperschaft festzustellen." Deshalb sei ein Trustregister notwendig, um auch gegen Briefkastenfirmen vorgehen zu können.

"3. Außerdem müsste in dem Mandat klargestellt sein, dass die beiden österreichischen bilateralen Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über die Zusammenarbeit bei Steuern NICHT durch ein Abkommen mit Drittstaaten betroffen wäre.

4. Schließlich sollte das Mandat auch die Verpflichtung der (entsprechenden) Drittländer enthalten, den Europäischen Gerichtshof als einzige juristische Behörde in Streitfällen zwischen den Vertragsparteien über die richtige Anwendung der Vereinbarung anzuerkennen."

Sollte das Verhandlungsmandat mit diesen Drittländern "alle diese Punkte beinhalten, wären wir bereit, dem zuzustimmen", heißt es in dem Entwurf. Eine klarere Präzisierung sei auch bezüglich des Ausdrucks "internationaler Entwicklungen" notwendig. "Das ist eine Vorbedingung", damit Österreich dem Verhandlungsmandat zustimme. Darüber hinaus könne es nicht sein, dass ein Informationsaustausch nicht stattfinden kann, weil Investoren sich hinter anonymen Investment-Vehikeln wie Trusts oder Stiftungen verstecken. "Sobald wirkliche Transparenz im Gesellschaftsrecht hergestellt ist und faire Wettbewerbsbedingungen eingerichtet sind, gibt es keinen Grund mehr für Österreich, vom automatischen Informationsaustausch Abstand zu nehmen", heißt es in dem Brief-Entwurf. Der in dem Schreiben angeführte dritte Punkt würde de facto bedeuten, dass Österreich trotz eines multilateralen Abkommens der EU durch Aufrechterhaltung der bilateralen Verträge weiterhin die Quellensteuer aus Schweiz und Liechtenstein lukrieren kann.

(APA)

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