Mitteilung gemäß § 8a Abs. 5 MedienG

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Dr. Herbert Stepic beantragt die Verurteilung der „Presse“ zu einer Entschädigung wegen eines Berichts am 11. 8. über einen Kredit bei der Hypo Alpe Adria.

Der Antragsteller Dr. Herbert Stepic hat die Verurteilung der Antragsgegnerin „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Mediengesetz beantragt, da durch die Veröffentlichung auf der Website www.diepresse.com vom 11. August 2014 die Behauptung verbreitet worden sei, Dr. Stepic habe als einer von mehreren Investoren 2006 bei der Hypo Alpe Adria (HAA) Geld aufgenommen, um in Serbien Grundstücke zu kaufen, wobei zwei Drittel (etwa 12 Mio. Euro) der Kreditsumme nicht dem Kreditzweck entsprechend verwendet worden und zum Teil unauffindbar seien, weiteres seien nur etwa 70% der Grundstücke grundbücherlich besichert, der Kredit sei bislang nicht bedient worden. Dr. Stepic sieht dadurch den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt 092, 27. August 2014

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