Urteil: ÖBB benachteiligte private Westbahn

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SCHNELLZUG IN WIEN-PENZING ENTGLEISTAPA/HERBERT NEUBAUER
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Kurz vor Start der Westbahn veränderten die ÖBB ihr Gebührensystem so, dass es für die Konkurrenz viel teurer wurde. Die Regulierungsbehörde sah darin kein Problem, der VwGH schon.

Es war einer dieser wunderlichen Zufälle: Im Sommer 2009 erhielt die vom Bauunternehmer Hans Peter Haselsteiner und dem ehemaligen ÖBB-Manager Stefan Wehinger gegründete private Westbahn ihre Konzession für den Bahnbetrieb. Ein Jahr später hatte die neue Firma auch bereits ihre Züge bestellt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Allen war also klar, dass die Westbahn mit besonders gleisschonenden Loks unterwegs sein werde – anders als der bis dahin staatliche Monopolist ÖBB Personenverkehr.

Doch just in diesem Jahr änderte die Konzernschwester des ÖBB Personenverkehrs, die ÖBB Infrastruktur, ihr Gebührensystem: Vorher hatten „gleisschonende Triebfahrzeuge“ einen hohen Abschlag zur Schienenmaut erhalten, „gleisaggressive Triebfahrzeuge“ mussten einen Zuschlag zahlen. Gleisschonende Loks erhielten einen Rabatt, der rund das 4-fache des Zuschlags ausmachte. Ab 2010 wurde das System jedoch so geändert, „als nunmehr der Zuschlag und der Abschlag in gleicher Höhe berechnet werden“, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes.

Mehrkosten für Westbahn

Konkret bedeutete dies für die Westbahn deutliche Mehrkosten, während sich die Situation für die ÖBB nahezu nicht veränderte. Zwar wurde der Malus für ihre Loks im neuen System etwas größer, dieser Zuwachs wurde jedoch zum Teil durch Zahlungen der öffentlichen Hand (gemeinwirtschaftliche Leistungen) wieder ausgeglichen.
Die Westbahn reagierte darauf, indem sie von der zuständigen Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission, verlangte, die Änderungen als diskriminierend und daher gesetzwidrig aufzuheben. Dies wurde von der Behörde jedoch abgewiesen. Laut ihr seien sie nicht diskriminierend, weil keine unsachliche Bevorzugung oder Benachteiligung stattfinde.

Eine Ansicht, die der in weiterer Folge damit befasste Verwaltungsgerichtshof in seinem jüngst ergangenen Urteil überhaupt nicht teilt. So war es laut den Höchstrichtern „nicht hinreichend begründet“, dass die vorgenommenen Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vielmehr sei „möglicherweise“ das Eisenbahngesetz verletzt worden, wonach die Diskriminierung potenzieller Zugangsberechtigter zum Schienennetz vermieden werden soll. Er hob den Bescheid der Schienen-Control Kommission daher auf.

Bei den ÖBB verweist man auf Anfrage der „Presse“ an die Schienen-Control Kommission, die den Fall nun erneut prüfen muss. Erst wenn diese entschieden hat, könne auch gesagt werden, ob die ÖBB der Westbahn zu viel bezahlte Schienenmaut zurückzahlen muss. Auch bei der Regulierungsbehörde gibt man sich zu dem Urteil knapp: „Die Schienen-Control Kommission wird das Verfahren fortführen, den Triebfahrzeugfaktor neu prüfen und danach neu entscheiden.“

Präjudiz für zweiten Fall?

Etwas gesprächiger ist man am Donnerstag bei der Westbahn: „Wir freuen uns über dieses Urteil sehr, weil es dabei auch um ein prinzipielles Thema geht“, so Westbahn-Chef Erich Forster. Neben dem Streit um die veränderten Zu- und Abschläge hat die Westbahn beim Regulierer auch die grundsätzliche Anhebung der Schienenmaut beeinsprucht. Diese war im langjährigen Durchschnitt immer um 2,5 Prozent erfolgt, im Jahr vor dem Start der Westbahn jedoch um über 14 Prozent. Während es beim aktuellen Fall um 100.000 Euro pro Jahr gehe, handle es sich beim zweiten Fall um eine jährliche Summe von 2,5 Mio. Euro. Und das wäre bei dem Unternehmen, dass heuer 50 Mio. Euro Umsatz erzielen will, „der wirklich große Brocken“.

Auf einen Blick

Die ÖBB veränderten im Jahr vor dem Start der privaten Westbahn ihr Gebührensystem so, dass sich die Kosten für die Schienenmaut des privaten Konkurrenten deutlicher erhöhten. Ein Einspruch bei der Regulierungsbehörde dagegen blieb ungehört. Jetzt entschied der Verwaltungsgerichtshof: Er sah die Veränderung als möglicherweise diskriminierend an.

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