Alpine-Pleite: Späte Genugtuung für die Banken

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in der Pleite-Causa Alpine gegen die Banken eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in der Pleite-Causa Alpine gegen die Banken eingestellt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Wegen der Alpine-Pleite haben viele Anleger viel Geld verloren. Jetzt stellt die Justiz klar: Die Banken trifft keine Schuld. Die haben damit ordentlich Munition für ihre Klage gegen die Republik.

Das Schriftstück trägt die Aktenzahl 19 St 43/13y und ist ziemlich brisant: Auf 15 Seiten begründet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft detailreich, wieso sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung eingestellt hat. Es geht um den Baukonzern Alpine, der im Juni 2013 Konkurs anmelden musste. Genauer gesagt: Es geht um tausende Anleger, die in den drei Jahren davor Anleihen des Baukonzerns gezeichnet hatten – unter tatkräftiger Mithilfe österreichischer Banken. Nun sind diese Anleger, die Millionenklagen gegen die Banken eingebracht haben, um eine Hoffnung ärmer: Ihr Verdacht, dass die Banken von der wirtschaftlichen Schieflage des Baukonzerns wussten und Anleger quasi ins Verderben stürzten, hat sich nicht erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Banken eingestellt.

Das sind wohl auch schlechte Nachrichten für die Republik Österreich. Denn die Banken wiederum haben im November 2013 die Republik auf Zahlung von 71,5 Mio. Euro (plus 8% Zinsen jährlich) geklagt. Mit diesem Betrag hatte die Republik für Kredite der Banken an die Alpine gehaftet. Doch die Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes verweigerte die Zahlung. Ihr Argument – ähnlich jenem der Anleger: Die Banken hätten um die Schieflage des Baukonzerns gewusst.

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