Constantia kündigt Depots von AWD-Klägern

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ARCHIVBILD: CONSTANTIA PRIVATBANK(c) APA (Georg Hochmuth)
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Die Constantia Privatbank verbündet sich mit dem AWD und kündigt jenen Anlegern, die sich der Sammelklage des VKI anschließen, die Wertpapier-Depots. Das soll potenzielle Kläger abschrecken.

Eine Reihe von Teilnehmern an den beiden ersten Sammelklagen gegen den AWD - wegen "systematischer Fehlberatung" durch den AWD im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immofinanzaktien - haben dem Verein für Konsumenteninfomation (VKI) mitgeteilt, von der Depotbank Constantia Privatbank die Kündigung Ihrer Depots mitgeteilt bekommen zu haben.

Der AWD hat der Constantia den "Streit verkündet". Das bedeutet, dass der AWD Schadenersatz gegen die Constantia geltend machen wird, wenn er den Prozess verliert. Denn der AWD vermittelte auch Constantia-Produkte. Daher tritt die Constantia in dem Rechtsstreit als "Nebenintervenientin" auf Seiten des AWD bei. Die Constantia sieht es daher als "wichtigen Grund" für eine Kündigung an, wenn ein Kunde gegen den AWD klagt.

VKI: Kein wichtiger Grund

Die Constantia hat grundsätzlich das Recht, Depots zu kündigen. Bei einer "außerordentlichen Kündigung", auf die sich die Constantia hier beruft, fallen aber zusätzliche Kosten für den Depothalter an. Um von so einer außerordentlichen Kündigung zu sprechen, muss aber ein "wichtiger Grund" vorliegen - und diesen sieht die Constantia offenbar darin, dass sich Anleger der Klage gegen den AWD anschließen.

"Die Vorwürfe richten sich in erster Linie gegen den AWD und die Kündigungen von Depots durch die Constantia Privatbank sind unseres Erachtens rechtswidrig; sollten den Kunden aus der Depotübertragung auf eine Bank des eigenen Vertrauens Kosten entstehen, dann weder diese aus dem Schadenersatze gegen die Constantia Privatbank geltend zu machen sein," sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Constantia hilft AWD als Klägerschreck

Da die Constantia als Nebenintervenient einspringt, erhöht sich das Kostenrisiko für Kläger. Denn die zusätzlichen Prozesskosten erhöhen das gesamte Klagsvolumen. Der sogenannte "Streitgenossenzuschlag" beträgt fünf Prozent des gesamten Volumens, wie Peter Kolba im Gespräch mit "DiePresse.com" festhält. Und auf diesem bleiben die Kläger sitzen, wenn sie den Prozess verlieren. Der VKI geht auch davon aus, dass noch einige andere dem Prozess beitreten werden.

Foris zahlt sowieso

"Das scheint auch der Zweck des Zusammenspiels der beiden Vertriebspartner AWD und Constantia zu sein: Das Kostenrisiko erhöhen und hoffen, dass sich weniger zur Klage bereitfinden. In der Sammelklagen-Aktion des VKI und der Foris geht diese Strategie aber nicht auf: Foris finanziert die Sammelklagen, auch wenn das Kostenrisiko durch Nebeninterventionen steigt", informiert Peter Kolba. "Die Sammelkläger sollen sich nicht kopfscheu machen lassen, sondern sich vertrauensvoll an den VKI wenden, wenn Sie Hilfestellungen bei der Übertragung der Aktien auf ein Depot bei Ihrer Hausbank wünschen".

(Red. )

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