Die Zahl der Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und Privatkonkurs anmelden, dürfte nach Schätzungen des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV) heuer auf 10.000 ansteigen. Im ersten Halbjahr haben 5016 Menschen ein sogenanntes „Schuldenregulierungsverfahren“ in Gang gesetzt, um zwei Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ihre Außenstände belaufen sich in Summe auf 609 Mio. Euro oder durchschnittlich 122.000 Euro. Das bedeutet zum Vorjahr ein Plus von acht Prozent.
Das sind jedoch nicht unbedingt schlechte Nachrichten. In Privatkonkurs gehen und sich so seiner Schulden entledigen kann nämlich nur, wer es sich leisten kann. Man wird dabei sieben Jahre lang bis auf das Existenzminimum gepfändet und muss mindestens zehn Prozent seiner Schulden zurückzahlen– es sei denn, die Gläubiger stimmen einer geringeren Quote zu. Erst wenn diese Mindestquote erfüllt ist, wird die Restschuld erlassen.
Ein Drittel der Verfahren betrifft ehemalige Selbstständige. Sie haben die höchsten Schuldenberge angehäuft. Im Schnitt stehen sie mit 265.000 Euro in der Kreide. Bei den „echten“ Privaten belaufen sich die Schulden auf durchschnittlich 55.000 Euro.
Wie viele Haushalte in Österreich überschuldet sind (also ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können), dazu gibt es nur Schätzungen. Der KSV geht von 120.000 bis 150.000 Betroffenen aus. Nur ein Teil schafft via Privatkonkurs den Weg aus der Misere: Seit 1995 wurden 80.000 Verfahren eingeleitet, vier von fünf schaffen die Entschuldung.
Heftige Debatte um Mindestquote
Im Justizministerium berät man seit Jahren über eine Reform der Privatinsolvenz. Dabei steht auch eine geringere Mindestquote oder überhaupt eine Abschaffung der Mindestquote zur Debatte. Dann könnte man auch eine Restschuldbefreiung erreichen, wenn man nach sieben Jahren die Zehn-Prozent-Quote nicht schafft. Beim KSV ist man skeptisch: De facto zahlten viele Schuldner ohnehin weniger als zehn Prozent ihrer Schulden zurück, weil auch die Verfahrenskosten eingerechnet werden und bei einem knappen Verfehlen der Hürde (etwa bei neun Prozent) aus Billigkeitsgründen die Restschuldbefreiung trotzdem gewährt werden kann.
Im Extremfall müsse eine Person, die 36.000 Euro an Schulden angehäuft hat (die Hälfte der „echten“ privaten Schuldner liegt unter dieser Grenze, die Hälfte darüber), nur 6,3 Prozent an die Gläubiger zurückzahlen, rechnet der KSV vor, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Im Schnitt würden die Schuldner einen niedrigen zweistelligen Prozentsatz ihrer Schulden tilgen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2012)

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