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Soll die Zusatzpension hoch oder sicher sein?

24.07.2012 | 17:00 |  (Die Presse)

Viele Bezieher von Firmenpensionen ärgern sich über laufende Kürzungen. Ab dem nächsten Jahr kann man sich die anfängliche Pensionshöhe garantieren lassen. Dafür erhält man jedoch eine geringere Pension.

Wien/b. l. Am 1. Jänner 2013 wird die Novelle des Pensionskassengesetzes in Kraft treten. Sie bietet mehr Auswahlmöglichkeiten für Bezieher von Zusatzpensionen. Wie viele von den neuen Angeboten Gebrauch machen werden, wisse man noch nicht, sagte Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen, am Dienstag bei einem Gespräch mit Journalisten. Man werde die Berechtigten „aktiv informieren“.

Etwa 800.000 Österreicher haben Anspruch auf eine Pensionskassenpension oder beziehen bereits eine solche. Dabei schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse ab und zahlt dann laufend für seine Mitarbeiter ein, diese erhalten später eine Zusatzpension. Im Vertrag wird auch eine Renditeerwartung (Rechnungszins) vereinbart. Liegt der Veranlagungsertrag der Pensionskasse darüber, können die Pensionen erhöht werden, sonst werden sie häufig gekürzt. In den Neunzigerjahren legte man oft eine zu hohe Ertragserwartung zugrunde (mitunter sechs bis sieben Prozent pro Jahr). Diese Pensionen wurden seither mehrmals gekürzt.

Bei neuen Verträgen und künftig auch bei neuen Mitarbeitern in Firmen mit alten Verträgen wird von Anfang an eine Ertragserwartung von maximal drei Prozent zugrunde gelegt. Dabei werden die Pensionen von Anfang an niedriger angesetzt, dafür sind Kürzungen weniger wahrscheinlich.

Wer jedoch ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich künftig zwischen dem 55. Geburtstag und dem Pensionsantritt für eine Sicherheitspension entscheiden. Dabei beträgt der Rechnungszins nur zwei Prozent, und die anfängliche Pensionshöhe wird garantiert, die Pension kann also nicht unter diesen Wert fallen. Auch Personen, die bereits eine Pension beziehen, können zu einer Sicherheitspension wechseln, müssen dann aber eine einmalige Kürzung in Kauf nehmen. Diese dürfte umso höher ausfallen, je höher der ursprüngliche Rechnungszins ist.

Kleinbetriebe zögern noch

Neu ist auch, dass man je nach Alter in eine „sicherere“ Veranlagung (mehr Anleihen, weniger Aktien) wechseln kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber entsprechende Verträge abgeschlossen hat.
Derzeit hat jeder fünfte erwerbstätige Österreicher Anspruch auf eine Pensionskassenpension. Die Pensionskassen wollen diesen Anteil in zehn Jahren auf 40 Prozent erhöhen, doch schließen Klein- und Mittelbetriebe relativ selten solche Verträge ab.

Die Pensionskassen werben mit der höheren Attraktivität als Arbeitgeber: Der Fachverband hat bei meinungsraum.at eine Umfrage in Auftrag gegeben, wonach für jeden dritten Befragten die Firmenpension ein Kriterium bei der Auswahl des Arbeitgebers ist. Jeder Fünfte wäre bereit, für eine Firmenpension den Arbeitgeber zu wechseln. Eine vor einem Jahr präsentierte Umfrage zeigte jedoch auch, dass 45 Prozent eine Gehaltserhöhung einer Firmenpension vorziehen. Der Anteil derer, die lieber im Alter mehr Geld wollten als sofort, betrug 15 Prozent.


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