Urteil: Lyoness muss Anleger Geld zurückzahlen

(c) FABRY Clemens
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Die Einkaufsgemeinschaft muss einen Anleger entschädigen, der zuvor in eine „Werbekampagne“ der Firma investiert hat. Die Richter fanden, Lyoness hätte einen Kapitalmarktprospekt veröffentlichen müssen.

Wien/Apa/Weber. Die Grazer „Einkaufsgemeinschaft“ Lyoness hat eine juristische Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien entschied, dass Lyoness einen Anleger entschädigen muss, der eine „Werbekampagne“ der Firma gezeichnet hatte. Lyoness legt gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräfig ist, Berufung ein. Anlegeranwalt Eric Breiteneder erklärte der „Presse“ jedoch, die Erfolgsaussichten seien wegen des niedrigen Streitwerts (1740 Euro) sehr gering.

Lyoness verspricht seinen Mitgliedern „Geld zurück bei jedem Einkauf“, wenn sie dabei die „Cashback-Card“ des Unternehmens benutzen. Wer in dem System aufrückt, profitiert zudem an den Einkäufen der nachrangigen Mitglieder. Daneben bietet Lyoness verschiedene Möglichkeiten, sich mit Kapital an der Idee zu beteiligen. So konnten Kunden etwa ein „Business-Paket“ erwerben oder eine von vier verschiedenen „Werbekampagnen“ zeichnen. Diese wurden in Stückelungen von 400 bis 1000 Euro ausgegeben. Laut Breiteneder dürften um die 40.000 Anleger in Österreich in die Kampagnen investiert haben.

Sachlage war klar

Versprochen wurde ihnen ein Vorrücken im System und dadurch höhere Beteiligungen an den Einkäufen der anderen Mitglieder. Die 40 Mandanten, die Breiteneder vertritt, hätten jedoch kaum Geld gesehen: „Das höchste der Gefühle liegt bei 160 Euro.“ Aufgelegt wurden die Papiere im Jahr 2008. Für 13 Mandanten hat Breiteneder bereits eine Klage angestrengt.

Die Argumentation des Klägers: Weil es sich bei den Werbekampagnen um eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz handelt, hätte das Unternehmen einen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Prospekt auflegen müssen. Davon hatte Lyoness aber abgesehen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. „Da hier kein Prospekt veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Das Schöne an dem Urteil: Der Prozess hat nur ein paar Monate gedauert“, freut sich Breiteneder. Im Fall der Werbekampagnen sei die Sachlage klar. Solange Lyoness nicht bereit sei, einen großflächigen Ausgleich anzubieten, müsste jedoch jeder Fall einzeln ausgefochten werden.

Neben solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Lyoness auch wegen Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das Unternehmen hat alle Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, eine nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben. Nach eigenen Angaben zählt Lyoness weltweit 2,3 Mio. Mitglieder, davon 470.000 in Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)

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