23.05.2013 07:23 Merkliste 0

Urteil: Lyoness muss Anleger Geld zurückzahlen

24.08.2012 | 18:30 |   (Die Presse)

Die Einkaufsgemeinschaft muss einen Anleger entschädigen, der zuvor in eine „Werbekampagne“ der Firma investiert hat. Die Richter fanden, Lyoness hätte einen Kapitalmarktprospekt veröffentlichen müssen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Apa/Weber. Die Grazer „Einkaufsgemeinschaft“ Lyoness hat eine juristische Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien entschied, dass Lyoness einen Anleger entschädigen muss, der eine „Werbekampagne“ der Firma gezeichnet hatte. Lyoness legt gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräfig ist, Berufung ein. Anlegeranwalt Eric Breiteneder erklärte der „Presse“ jedoch, die Erfolgsaussichten seien wegen des niedrigen Streitwerts (1740 Euro) sehr gering.

Lyoness verspricht seinen Mitgliedern „Geld zurück bei jedem Einkauf“, wenn sie dabei die „Cashback-Card“ des Unternehmens benutzen. Wer in dem System aufrückt, profitiert zudem an den Einkäufen der nachrangigen Mitglieder. Daneben bietet Lyoness verschiedene Möglichkeiten, sich mit Kapital an der Idee zu beteiligen. So konnten Kunden etwa ein „Business-Paket“ erwerben oder eine von vier verschiedenen „Werbekampagnen“ zeichnen. Diese wurden in Stückelungen von 400 bis 1000 Euro ausgegeben. Laut Breiteneder dürften um die 40.000 Anleger in Österreich in die Kampagnen investiert haben.

 

Sachlage war klar

Versprochen wurde ihnen ein Vorrücken im System und dadurch höhere Beteiligungen an den Einkäufen der anderen Mitglieder. Die 40 Mandanten, die Breiteneder vertritt, hätten jedoch kaum Geld gesehen: „Das höchste der Gefühle liegt bei 160 Euro.“ Aufgelegt wurden die Papiere im Jahr 2008. Für 13 Mandanten hat Breiteneder bereits eine Klage angestrengt.

Die Argumentation des Klägers: Weil es sich bei den Werbekampagnen um eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz handelt, hätte das Unternehmen einen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Prospekt auflegen müssen. Davon hatte Lyoness aber abgesehen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. „Da hier kein Prospekt veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Das Schöne an dem Urteil: Der Prozess hat nur ein paar Monate gedauert“, freut sich Breiteneder. Im Fall der Werbekampagnen sei die Sachlage klar. Solange Lyoness nicht bereit sei, einen großflächigen Ausgleich anzubieten, müsste jedoch jeder Fall einzeln ausgefochten werden.

Neben solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Lyoness auch wegen Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das Unternehmen hat alle Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, eine nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben. Nach eigenen Angaben zählt Lyoness weltweit 2,3 Mio. Mitglieder, davon 470.000 in Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

Mehr auf DiePresse.com

5 Kommentare
Gast: knitti
19.09.2012 08:11
0 0

Lyoness

Ich bin noch nicht bei Lyoness, habe mich aber aufgrund der Berichterstattungen einmal selbst nähere Informationen geholt.

Ein normaler Konsument kann einfach Vergütungen beim Einkauf bekommen, ohne dass es etwas kostet. Das finde ich bei den heutigen Preissteigerungen toll. Wäre es ein Pyramidenspiel, dann wäre es schon längst verboten, denn mittlerweile gibt es Lyoness bereits weltweit und schon ca. seit 10 Jahren.

Warum soll ich bei einer Empfehlung nicht auch ein bisschen was zurück bekommen. Ich finde es toll - empfehle es weiter - und bekomm was dafür. Da ist Lyoness ja nicht alleine mit dieser Geschäftspraxis.

Es gibt viele Meinungen zum Thema Lyoness, es hat auch sicher schwarze Schafe im Aussendienst gegeben - das sind aber Selbstständige, die einfahc auf die Provision aus sind. Die gibt es aber genauso bei Versicherungen oder im Finanzwesen.

Meiner Meinung nach sollte man sich zuerst näher erkundigen bevor man irgendwo seinen Senf dazu gibt.

Übrigens kann man jetzt auch bei der Nordsee und beim Baumax bei jedem EInkauf über Lyoness profitieren:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120918_OTS0139/baumax-und-nordsee-jetzt-auch-auf-cashback-card

Gast: Bromi
29.08.2012 16:34
0 0

Lyoness

Wenn mann kein Geld investieren muß und beim täglichen Einkauf ( Nahrung, Sprit, Strom, Möbel, etc. ) Geld zurück bekomme , was ist da schlecht bitte? das ist doch toll wo doch e alles teurer wird. Und weil mir die Idee von Lyoness gefällt kann ich es doch weitererzählen und bekomme wieder Geld zurück, es funktioniert, das sehe ich jeden Dienstag wenn ich mein SMS bekomme und das Geld am Donnerstag am Konto ist. Und als Firma bei Lyoness bekomme ich viele neue Kunden und meine Kunden bleiben der Firma treu ist doch auch toll bei 1% Kosten, denn die 4 % bekommt der Kunde denn ich das ja gönne.

Gast: grashüpfer
25.08.2012 11:28
1 0

der Bursche sitzt doch

sicherheitshalber in der Schweiz, oder wars Liechtenstein ?

2 0

Pyramidenspiel

Ich dachte Pyramidenspiele sind verboten?

Re: Pyramidenspiel

die probieren´s halt trotzdem, bis sie´s aufblattelt...